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“Herr Z.” und die Flasche mit Likör

Magazin: Pikante Details aus dem Leben eines Ex-Redakteurs

Eine Glosse in einem Kulturmagazin befasst sich mit “Herrn Z.” Dieser war ein ehemaliger Redakteur, der sämtlichen Redakteurinnen und Anzeigenverkäuferinnen seines Magazins erfolglos nachgestellt habe. Nur bei einer Unternehmergattin habe er Erfolg gehabt und sei schließlich mit ihr “im Bett gelandet”. Außerdem habe er über das Internet eine Frau kennen gelernt und sich mit ihr in ihrer Wohnung getroffen. Nachdem sich aber keine weitere Beziehung entwickelt habe, habe er die mitgebrachte Flasche Likör der Dame in Rechnung gestellt. Der Beschwerdeführer erkennt in der Glosse Eckdaten seiner Biografie wieder und wendet sich ebenso wie zwei weitere Personen an den Deutschen Presserat. Diese Daten seien zwar phantasievoll ausgeschmückt und sein Name nicht genannt worden, doch wer ihn kenne, wisse, dass er gemeint sei. Er hält es für unzulässig, sein Privatleben auf diese Art in die Öffentlichkeit zu ziehen. Es handle sich in Wirklichkeit um die Aufarbeitung eines Streits, den er als ehemaliger Mitarbeiter des Vorgänger-Magazins mit dem jetzigen Herausgeber führe. Dieser Streit sowie die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung seien zu Unrecht öffentlich behandelt worden. Der Chefredakteur teilt mit, er wisse nicht, was der Beschwerdeführer für ein Verständnis von Presse habe. Das Magazin habe wahrheitsgemäß berichtet und den Beitrag so weit wie möglich verfremdet. Die Beiträge der Zeitschrift würden von drei Juristen gegengelesen. (2006)