Keine Vorteile von Zirkus angenommen
Zeitung berichtet über Gastspiel wie auch sonst in vergleichbaren Fällen
Ein am Ort gastierender Zirkus ist neunmal Thema in einer Regionalzeitung, die mehrmals darauf hinweist, dass Eintrittskarten im Verlagsgebäude zu haben sind. In zwei der Veröffentlichungen werden 50 Karten für eine Zirkusführung verlost. Über diese wird berichtet. Der Autor der meisten Beiträge ist ein freier Mitarbeiter der Zeitung, der auch PR-Leistungen anbietet. Ein Leser der Zeitung kritisiert Schleichwerbung durch eine positive und unkritische Darstellung sowie die gehäufte Berichterstattung. Zudem liege ein nicht deutlich gemachtes Eigeninteresse des Verlags vor, da er an dem Kartenverkauf Geld verdiene. Der Beschwerdeführer betrachtet die Tatsache, dass vom Zirkus Karten zur Verfügung gestellt worden seien, als Vergünstigung nach Ziffer 15 des Pressekodex. Zudem habe die Zeitung ihre Sorgfaltspflicht verletzt (Ziffer 2 des Pressekodex), da ohne Recherche unkritisch berichtet worden sei. Schließlich kritisiert der Leser, dass Informationen über Missstände im Umgang mit Tieren nicht beachtet worden seien. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält dagegen, die Redaktion habe für die Berichterstattung sorgfältig und ordnungsgemäß recherchiert. Sie habe keine Informationen über Missstände im Umgang mit Tieren gehabt. Die Redakteure, die im Rahmen ihrer Recherchen in der Zirkustierschau waren, hätten nicht den Eindruck gehabt, dass die Tiere nicht gut behandelt worden seien. Die Zeitung weist den Vorwurf zurück, das Trennungsgebot nach Ziffer 7 des Pressekodex verletzt zu haben. Die Behauptung des Beschwerdeführers, die Zeitung habe Vorteile angenommen und dadurch beeinflusste Informationen verbreitet, sei falsch. Die kritisierte Häufung der Zirkus-Artikel sei nicht ungewöhnlich: Die Redaktion habe einen Vorbericht und einen Premierenbericht gebracht, dann den Bericht über die Leseraktion und einen Beitrag über die Begegnung des Zirkusdirektors mit dem Spielort. Darüber hinaus seien noch zwei Hinweise auf der „Tipps- und Termine“-Seite abgedruckt worden. Bei vergleichbaren Ereignissen verfahre die Redaktion ebenso. Im Übrigen habe die Verlosung der Freikarten ausschließlich den werblichen Interessen des Zirkus und nicht denen der Zeitung gedient. (2008)