Nicht in Ungnade, sondern in Urlaub
Sprecher einer Religionsgemeinschaft: Als Anwalt geschädigt
Unter der Überschrift „Christusfreunde im Wandel“ veröffentlicht eine Regionalzeitung einen Beitrag über die Gemeinschaft der „Christusfreunde vom Universellen Leben“ (UL) aus einem kleinen Ort im Verbreitungsgebiet. Die Vereinigung möchte eine Statue errichten. Im Bericht steht die Passage: „Der langjährige Pressesprecher (…) ist abwesend, heißt es in seiner Kanzlei. Der scharfsinnige Anwalt sei bei seiner ´Prophetin´ in Ungnade gefallen, wollen UL-Aussteiger gehört haben.“ Beschwerdeführer ist der im Bericht genannte Pressesprecher. Er sei nicht in Ungnade gefallen, sondern schlicht in Urlaub gewesen, meint er und wirft der Redaktion mangelnde Recherche vor. Die Spekulation sei ehrenrührig und für seinen Beruf als Anwalt geschäftsschädigend. Es wäre ein Leichtes gewesen, durch einen Anruf den wahren Sachverhalt zu erfahren. Der Beschwerdeführer bezeichnet auch die angeblichen Aussagen von „UL-Aussteigern“ als falsch. Er sieht darin eine grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung beruft sich auf die Angaben von Zeugen. Diese zu nennen, verbiete der Informantenschutz. Sie hätten Pressionen und juristische Auseinandersetzungen zu fürchten. Das lehre die Erfahrung mit dem „Universellen Leben“. Letztlich stelle sich die Frage, ob der Beschwerdeführer bei der Spitze seiner Religionsgemeinschaft in Ungnade gefallen sei. Aussteiger und Kenner der Gruppierung sähen jedenfalls Anzeichen dafür. (2009)