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Schwere Vorwürfe aus anonymen Quellen

Von abwertenden Urteilen betroffene Lehrer wurden nicht gehört

„Schulbehörde kontrolliert Planungen der Lehrer“, „Eltern fordern: Schulleiterin nicht versetzen“ und „Lehrer-Streit landet vor Gericht“ – unter diesen Überschriften berichtet eine Regionalzeitung mehrmals über die konfliktgeladene Situation an einer Schule. Es heißt, den Lehrern werde „Schlendrian“ und „geringes Engagement“ vorgeworfen. Eine neue Schulleiterin sei eingesetzt worden, um eine Neuorganisation durchzusetzen. Zwischen der neuen Leiterin und dem Lehrerkollegium gebe es erhebliche Spannungen. Jetzt werde sie abgelöst. Ein Lehrer wendet sich an den Deutschen Presserat, weil er eine einseitige Darstellung des Vorganges sieht. Die Lehrer kämen nicht zu Wort. Er verweist auf einen früher erschienenen Artikel, der den Sachverhalt richtig wiedergegeben habe. Der Chefredakteur der Zeitung hält die der Zeitung gemachten Vorwürfe für so allgemein, dass ihm eine Stellungnahme schwer falle. Fehler in der Berichterstattung würden nur ganz allgemein angesprochen. Den Vorwurf der unfairen Recherche kontert er mit der Aussage, die Leser hätten nach der Lektüre der Beiträge gerade den gegenteiligen Eindruck. Dort seien eine Vielzahl von Quellen genannt worden, bei denen recherchiert worden sei. Der Chefredakteur nennt den Schulelternbeirat, die Mutter eines Schülers, die Schulbehörde, die Schülervertretung, Kooperationspartner, Eltern, Kultusministerium usw. Zudem seien immer wieder Lehrerinnen und Lehrer zu Wort gekommen, die allerdings hätten anonym bleiben wollen. (2007)