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Autor weist Politiker auf Aussagen-Brisanz hin

Vorwurf: Er soll zu einem Boykott israelischer Waren aufgerufen haben

Eine Regionalzeitung berichtet über Aussagen eines Kommunalpolitikers aus einer Großstadt und die folgende Diskussion. Dieser habe zu einem Boykott Israels aufgerufen. Dagegen wehrt sich der Mann und beschwert sich über mehrere Beiträge der Zeitung. Darin sei ihm gegenüber auch der Vorwurf des Antisemitismus erhoben worden. Es werde behauptet, es gebe die gemeinsame Boykotterklärung des Weltsozialforums nicht, auf die er sich bei seinen Aussagen berufen habe, sondern lediglich einen „Tag der Solidarität“. Der Kommunalpolitiker wirft der Zeitung vor, seine Positionen falsch wiedergegeben zu haben. Er habe nicht zu einem Boykott Israels aufgerufen, sondern lediglich eine Erklärung des Weltsozialforums zu einem Aktionstag mit Boykott als sinnvoll bezeichnet. Das habe er in einem Telefonat mit der Redaktion betont. Außerdem sei er aus dem Zusammenhang gerissen zitiert worden. Schon im ersten Telefonat habe er deutlich gemacht, dass er NS-Gedankengut ablehne und ein Boykottaufruf gegen Israel nicht gleichzusetzen sei mit der damaligen Parole „Deutsche – kauft nicht bei Juden“. Diese Distanzierung habe die Zeitung verschwiegen. Die Rechtsabteilung des Zeitungshauses hält diese Aussage des Beschwerdeführers – gesagt während einer Veranstaltung eines Ortsverbandes der Partei „Die Linke“ - für unstrittig: „Jede und jeder kann zum Beispiel durch den Boykott von israelischen Waren dazu beitragen, dass der Druck auf eine andere Politik verstärkt wird“. Dass eine solche Äußerung vor dem Hintergrund der Judenverfolgung in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus unterschiedliche Reaktionen hervorrufe, liege auf der Hand. Der Autor des Berichts teilt mit, dass er mit dem Kommunalpolitiker telefoniert habe. Er habe ihn gefragt, ob er sich der Brisanz seines Aufrufs bewusst sei. Er – der Beschwerdeführer - wisse, woher der Aufruf, Deutsche sollten nicht bei Juden kaufen, herkomme. Er sei ein entschiedener Nazi-Gegner. Dennoch gebe es an dem Aufruf nichts zurückzunehmen, zumal der Weltsozialgipfel in Belem einen identischen Aufruf in seiner Abschlusserklärung veröffentlicht habe. Deshalb halte er seine Äußerungen aufrecht. Die Zeitung teilt weiter mit, dass sie zu ihrer Berichterstattung stehe. Der Beschwerdeführer wolle Oberbürgermeister seiner Stadt werden, einem Gemeinwesen, in deren Bevölkerung 25 Nationalitäten vertreten seien, darunter auch Mitglieder jüdischen Glaubens und relativ viele Muslime, die dem Staat Israel zum Teil feindlich gegenüber stünden. Nicht nur vor diesem Hintergrund sei der Aufruf des Beschwerdeführers skandalös und ohne Beispiel in der Nachkriegsgeschichte der Stadt. (2009)