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Recherche war nicht zu beanstanden

Im Gegensatz zur Bürgerinitiative ist immer von Anzeige die Rede

Unter der Überschrift “Alles schlecht machen” berichtet eine Lokalzeitung, eine Bürgerinitiative habe gegen den Bürgermeister und einen Ratsherren eine Anzeige wegen Unregelmäßigkeiten bei der Planung einer Windkraftanlage erhoben. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird dahingehend zitiert, dass er auf Grund des Schreibens kein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Er sei lediglich gehalten gewesen, die Fakten auf eine strafrechtliche Brisanz zu überprüfen. Eine solche werde aber bisher nicht gesehen. Die Beschwerdeführerin hält die Darstellung für falsch. Die Initiative habe keine Anzeige erstattet, sondern eine Eingabe vorgenommen, um eine Aufklärung zu Verfahrensfragen zu erhalten. Die Frau ist der Auffassung, dass die Zeitung nicht ausreichend recherchiert habe. Zudem habe sie eine von ihr verfasste Gegendarstellung nicht veröffentlicht. Sie schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion der Zeitung hat die Gegendarstellung geprüft und die Angelegenheit als nicht gegendarstellungswürdig eingestuft. In dem Artikel habe es keine falschen Tatsachenbehauptungen gegeben. Zum zweiten sei die Gegendarstellung nicht formgerecht. Die Redaktion weist auf Schreiben der Bürgerinitiative und der Staatsanwaltschaft hin, in denen jeweils von “Anzeigen” die Rede sei. Die Darstellung in der Zeitung sei daher korrekt. (2006)