Äußerung nicht durch Interview-Wortlaut gedeckt
Überschrift „Deutsche Kaupthing-Anleger vor Totalverlust“ geht zu weit
Die Online-Ausgabe einer Tageszeitung mit dem Leitthema Finanzen veröffentlicht unter den Überschriften „Deutsche Kaupthing-Anleger vor Totalverlust“ und „Island lässt deutsche Anleger abblitzen“ zwei Interviews mit identischem Text. Die Beiträge beschäftigen sich mit Aussagen des isländischen Staatspräsidenten zur Rückzahlung der Einlagen deutscher Sparer durch die Kaupthing-Bank. Im ersten Satz der Beiträge heißt es, der Staatspräsident lehne eine Entschädigung deutscher Sparer durch die Bank ab. Der Beschwerdeführer, der das Kaupthing-Deutschland-Forum vertritt, bezeichnet die Darstellung der Präsidenten-Äußerungen als reißerisch und falsch. Vor allem die Überschriften gäben die derzeitige Lage nicht korrekt wieder. Der Staatspräsident habe keinerlei Handlungsbefugnis, da die Rückzahlungen rein privatrechtlicher Natur seien. Entsprechend habe das isländische Staatsoberhaupt die Darstellung später zurückgewiesen. Auch von einer „Entschädigung“ deutscher Sparer könne nicht gesprochen werden. Es gehe lediglich um die Rückzahlung von Einlagen. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die kritisierten Veröffentlichungen für sorgfältig recherchiert. Der Redakteur habe das Interview mit dem Präsidenten selbst geführt. Er habe das Gespräch mit dem Hinweis eingeleitet, er komme gerade von der Gläubigerversammlung der Kaupthing-Anleger, und gefragt, wie der Politiker denn dazu stehe, dass die deutschen Anleger nach wie vor auf ihr Geld warteten. Der Staatspräsident habe daraufhin die Forderung der deutschen Anleger mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass viele Isländer als Folge des Bankenzusammenbruchs alles verloren hätten. Die an den Präsidenten gerichtete Frage sei demnach ganz korrekt auf die Kaupthing-Anleger bezogen gewesen. Der Vorwurf, die ablehnende Äußerung des Politikers sei aus dem Zusammenhang gerissen, gehe daher ins Leere. Zu den Überschriften merkt die Rechtsvertretung an, dass eine gewisse Verkürzung manchmal erforderlich sei, um den Inhalt eines Artikels plakativ darzustellen. Eine Sinnentstellung liege aber nicht vor. Der Beitrag mit der Überschrift „Deutsche Kaupthing-Anleger vor Totalverlust“ habe nur etwa zwei Stunden lang online gestanden. Dann sei die Überschrift geändert worden. Im Übrigen sei die Verwendung des Begriffs „Entschädigung“ korrekt. Auch BaFin und Finanzministerium hätten ihn benutzt. (2009)