Der Bürgermeister wurde doch angezeigt
Zeitung hat korrekte Formulierung der Staatsanwaltschaft übernommen
Eine Lokalzeitung berichtet, eine Bürgerinitiative in einer kleinen Stadt habe den Bürgermeister und einen Ratsherren angezeigt, weil sie bei der Planung eines Windparks “unregelmäßige Vorgänge” entdeckt haben will. Auf Grund der Eingabe der Bürgerinitiative – so die Zeitung weiter – habe die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Politiker eingeleitet. Der Oberstaatsanwalt wird dahingehend zitiert, dass man lediglich gehalten sei, die Fakten auf eine strafrechtliche Brisanz zu prüfen. Eine solche werde aber derzeit nicht gesehen. Dies habe er dem betroffenen Bürgermeister mitgeteilt. Eine Vertreterin der Bürgerinitiative hält die Berichterstattung für unkorrekt. Es sei falsch, dass die Initiative den Bürgermeister und den Ratsherren angezeigt habe. Es habe sich um eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft gehandelt, um Aufklärung zu Verfahrensfragen zu erhalten. Die Beschwerdeführerin kritisiert, die Zeitung habe nicht ordnungsgemäß recherchiert und eine Gegendarstellung nicht abgedruckt. Sie wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Redaktion der Zeitung teilt mit, das Schreiben der Beschwerdeführerin habe nicht den formalen Voraussetzungen für eine Gegendarstellung entsprochen. In dem Scheiben würden summarisch falsche Tatbestände in vier Artikeln aus drei verschiedenen Tageszeitungen aufgelistet. Man könne nicht erkennen, inwiefern sich die Gegendarstellung überhaupt gegen diese Zeitung richte. So finde sich in dem Blatt zum Beispiel kein Hinweis auf die in der Gegendarstellung genannte Generalstaatsanwaltschaft. Zusätzlich teilt der Chef vom Dienst der Zeitung mit, in einem Schreiben der Bürgerinitiative an die Generalstaatsanwaltschaft heiße es, die Bürgerinitiative “zeige folgendes an”. (2006)