Die “Anfrage” war doch eine “Anzeige”
Zeitung hat über Querelen um einen Windpark korrekt berichtet
Eine Lokalzeitung berichtet, eine Bürgerinitiative habe zwei Politiker bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft angezeigt. Dem Bürgermeister und einem Ratsherren würden Unregelmäßigkeiten bei der Errichtung eines Windparks vorgeworfen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe den Vorgang postwendend an die nachgeordnete Behörde weitergegeben, die sich nun mit den Vorwürfen beschäftige. Die Beschwerdeführerin als Mitglied der Bürgerinitiative sieht in dem Artikel eine falsche Darstellung. Sie ruft den Deutschen Presserat an. Die Bürgerinitiative habe die beiden Politiker nicht angezeigt, sondern lediglich eine Anfrage an das Oberverwaltungsgericht gerichtet. Die Redaktion der Zeitung weist den Vorwurf der Beschwerdeführerin zurück, das Blatt habe aus einer Eingabe eine Anzeige gemacht. Die bearbeitende Staatsanwaltschaft selbst spreche von einer Anzeige der Bürgerinitiative. Außerdem habe in deren Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft der Passus gestanden: “Die Bürgerinitiative …. zeigt an.” Somit seien keine falschen Tatbestände verbreitet worden. (2006)