Text geriet eher „konturenschwach“
Web-Adresse des Urlaubsgebietes kann für Leser von Interesse sein
Unter der Überschrift „Hinter jedem Hügel glitzert es“ veröffentlicht eine Regional-Zeitung eine Seite „Reise & Urlaub“. Es geht um Mecklenburg-Vorpommern als Urlaubsziel für Radfahrer. Am Ende des Beitrags wird auf die Internetseite des Bundeslandes hingewiesen. Der Link findet sich auch in einer Anzeige des Tourismusverbandes von Mecklenburg-Vorpommern, die zwei Seiten nach dem Beitrag abgedruckt ist. Ein Leser sieht in der Berichterstattung Schleichwerbung für das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern. Er bemängelt Formulierungen wie „verträumte Dörfer“ und „lauschige Uferplätze“. Er vermutet auch einen Zusammenhang zwischen Artikel und Anzeige wegen der in beiden Veröffentlichungen enthaltenen Internet-Adresse. Nach Auskunft des stellvertretenden Chefredakteurs der Zeitung arbeiten Redaktion und Anzeigenverkauf bei der Produktion des Reiseteils „selbstverständlich getrennt“. Er räumt ein, einen eher „konturenschwachen“ Agenturtext verwendet zu haben, der aber wohl zutreffend über Fahrradtouren durch Mecklenburg-Vorpommern informiere. Es gebe aber keinen Zusammenhang mit dem Anzeigenkollektiv. Dass sowohl im Artikel als auch in der Anzeige derselbe Link verwendet worden sei, bezeichnet er als “nicht unbedingt zufällig“, da es sich um die Homepage des Tourismusverbandes handele. Über die Veröffentlichung habe die Redaktion unabhängig vom Anzeigenkollektiv entschieden. (2008)