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Vorwurf der Lüge in zwei Überschriften

Zeitung verletzt Unternehmer und Lokalpolitiker in seiner Ehre

An zwei Stellen – auf der Titelseite und im Innenteil – veröffentlicht eine Regionalzeitung Beiträge, in deren Überschriften darüber informiert wird, dass Vertreter des Landesamtes für Denkmalschutz einen örtlichen Unternehmer und Kommunalpolitiker der Lüge bezichtigen. Der Politiker hatte auf der Homepage seiner Partei einen kritischen Kommentar zum Denkmalschutz veröffentlicht. Die Zeitung zitiert daraufhin den Chef des Landesamtes: „In seinem Kommentar auf der (…)-Homepage verbreitet Herr (…) falsche Informationen und vergreift sich gegenüber dem (…) Landesamt für Denkmalspflege und seinen engagierten Mitarbeitern im Ton“. Dieses Statement veranlasst die Zeitung zu ihren Berichten und dem Lügenvorwurf in beiden Überschriften. Der betroffene Unternehmer und Lokalpolitiker hält das für eine falsche Tatsachenbehauptung und eine Ehrverletzung. Der Leiter des Landesamtes habe ihn nicht der Lüge bezichtigt. Dies sei ausschließlich eine Formulierung der Zeitung. Der Autor der Berichte erklärt, die Aussagen des Behördenchefs seien richtig wiedergegeben worden. Die Redaktion habe bei dem Amtsleiter recherchiert. Der habe per E-Mail mitgeteilt, der Unternehmer und Lokalpolitiker habe auf seiner Homepage „falsche Informationen“ verbreitet. Der Beschwerdeführer wiederum habe der Pressesprecherin des Landesamtes für Denkmalpflege arglistige Täuschung der Öffentlichkeit vorgeworfen. Sie habe die Wahrheit verzerrt. Die Zeitung hält die in den Überschriften enthaltenen Schlussfolgerungen, dass der Beschwerdeführer wissentlich falsche Informationen verbreite, also gelogen habe, für zutreffend. (2008)