An zwei Stellen Angeklagte vorverurteilt
Mutter zwang Tochter, ein Buch gegen den Vater zu schreiben
Eine überregionale Zeitung berichtet über einen Strafprozess vor dem Amtsgericht. Die Angeklagte ist Beschwerdeführerin im Presseratsverfahren. Unter der Überschrift „Unter Zwang“ schreibt die Zeitung, dass die Frau wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Nötigung vor Gericht stehe. Sie habe eine ihrer beiden Töchter gezwungen, ein hundertseitiges Buch mit dem Titel zu schreiben „Die ersten zehn Jahre meines Lebens mit einem schrecklichen Vater“. Das Kind sei eingesperrt und mit der Drohung konfrontiert worden, wenn es nicht schreibe, müsse es beim Vater leben. Das Mädchen habe die hundert Seiten geschrieben. Später habe die Angeklagte ihre Töchter isoliert und ihnen Außenkontakte verboten. In einem weiteren Beitrag unter dem Titel „Etwas ganz Gruseliges“ berichtet die Zeitung über die Beweisaufnahme. Darin wird die Aussage einer Frau wiedergegeben, die – wie auch der Vater der Töchter – das Jugendamt eingeschaltet habe. Mit den Töchtern sei etwas „ganz Gruseliges“ und „Schlimmes“ passiert. In einem weiteren Bericht in der Online-Ausgabe der Zeitung ist davon die Rede, dass „das Verfahren gegen eine Mutter, die ihre beiden Tochter halb verhungern gelassen und gequält habe“ eingestellt worden sei. In der Printausgabe wird über die Einstellung des Verfahrens und die Begründung berichtet. Die Beschwerdeführerin sieht ihr Ansehen beschädigt. Die Berichterstattung sei nicht wahrheitsgemäß gewesen und beinhalte Vorverurteilungen. Die Öffentlichkeit sei nicht verständlich über die Schwere des Tatvorwurfs unterrichtet worden. Auch über den Abschluss des Verfahrens habe die Zeitung nicht korrekt berichtet. Die Chefredaktion der Zeitung nimmt zu den Vorwürfen nur knapp und allgemein Stellung, da parallel ein Arbeitsgerichtsverfahren gegen die Beschwerdeführerin laufe. Deshalb sei mit der Berichterstattung auch eine nicht der Redaktion angehörende Kollegin beauftragt worden. Damit habe man dem denkbaren Vorwurf der Befangenheit begegnen wollen. (2009)