Anschlagsopfer erkennbar dargestellt
Zahlen und Statistiken vermitteln kein authentisches Bild
Das Attentat im nordafghanischen Kunduz, bei dem auch Bundeswehrsoldaten ums Leben kamen, ist Thema der Berichterstattung in einem Boulevardblatt. Unter der Überschrift „TV-Reporter filmten das Sterben unserer Soldaten!“ ist ein großformatiges Foto eines verletzten Bundeswehrsoldaten zu sehen. Ein weiteres Bild zeigt einen Soldaten, bevor er getötet wurde. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe, kritisiert, dass die Zeitung diese Bilder veröffentlicht hat, ohne die Betroffenen unkenntlich zu machen. Der Beschwerde an den Deutschen Presserat liegt nach Angaben des Wehrbeauftragten Kritik von zahlreichen Soldaten und anderen Mitbürgern zugrunde. Er spricht von „unerträglicher Berichterstattung“. Es sei unbestritten, dass das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten grundsätzlich berührt sei, meint der Chefredakteur der Zeitung. Man sei jedoch der festen Überzeugung, dass die Abwägung zwischen dem unbestreitbar berechtigten privaten Interesse und dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung zugunsten der Veröffentlichung ausgehen musste. Die Darstellung im konkreten Fall überschreite nicht die Grenzen ethischen Verhaltens. Vor dem Hintergrund einer heftigen politischen Debatte über die Stationierung deutscher Soldaten in Afghanistan und ständiger neuer Terroranschläge in diesem Gebiet erstrecke sich das zeitgeschichtliche Interesse vor allem auf die ganz konkreten Menschen, die in diesem Kontext zu Opfern würden. Ohne eine Personalisierung würde die Presse dazu beitragen, dass Ereignisse wie diese bei der politischen Diskussion nicht die angemessene Berücksichtigung fänden, die ihnen zustehe. Der Chefredakteur weist auch den Vorwurf zurück, gegen Ziffer 11 des Pressekodex verstoßen zu haben. Maßgeblich für die Veröffentlichung sei das Interesse der Allgemeinheit, insbesondere aus Kriegsgebieten und über Terrorakte authentisch unterrichtet zu werden. Die Presse müsse auch Ereignisse von Krieg und Terror aufgreifen; sie dürften nicht verschleiern oder verharmlosen. (2007)