Journalisten im Streit
DJV-Mitglieder aus Berlin sehen ihr Persönlichkeitsrecht verletzt
Eine Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Vor der Spaltung – Der DJV Berlin wird mit Billigung seines Vorsitzenden von rechts unterwandert. Tumulte und Türsteher auf der Hauptversammlung“ über die Hintergründe der Auseinandersetzungen anlässlich der Hauptversammlung des Landesverbandes Berlin im Deutschen Journalistenverband. Einen Tag später veröffentlicht das Blatt einen weiteren Artikel über den Vorgang unter der Überschrift „Journalistenchef dank rechter Truppe – Wahl des Berliner Landesvorsitzenden wurde durch Übertritte aus rechtsradikalem Umfeld gesichert. Kritiker warnen vor übereilten Austritten“. Schließlich erscheint wenige Tage später auf der Grundlage einer Agenturmeldung der Beitrag „DJV prüft Wahlbetrug“. Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des DJV-Landesverbandes erheben Beschwerde beim Deutschen Presserat. Beide sehen sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und monieren außerdem einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten. Vor allem wehren sie sich gegen die Überschriften der Beiträge. Die Überschrift des zweiten Artikels werde durch den Text, der lediglich Meinungsäußerungen sowie ein Für und Wider enthalte, in keiner Weise belegt. Die Überschrift des dritten Beitrages verfälsche den Agenturtext. Dass einige Journalisten die Wahlen während der Hauptversammlung angefochten hätten, berechtige nicht zu der von der Zeitung in dieser Überschrift aufgestellten ehrverletzenden und unwahren Behauptung. Die Chefredaktion der Zeitung kann in den Veröffentlichungen keinen Verstoß gegen den Pressekodex erkennen. Sie entsprächen dem aktuellen Informationsstand. Bei dem dritten Text handele es sich um eine Agenturmeldung, bei deren Übernahme es zur Erfüllung der journalistischen Sorgfaltspflicht keiner vertieften Prüfung des Wahrheitsgehalts bedurft hätte. Die Überschrift bringe lediglich den Inhalt des Textes auf den Punkt. Wenn der DJV einen Wahlbetrug prüfe, so heiße dies nach Ansicht der Chefredaktion nichts anderes, als dass das Ergebnis dieser Prüfung bis zu deren Abschluss offen sei. Wie der Presserat durch Rückfrage bei der Agentur erfährt, lautete die Überschrift der Agenturmeldung: „Journalisten – Wahlen in Berlin und Brandenburg werden überprüft“.