Namen entstellt
Bewerberin um das Amt des Bürgermeisters falsch benannt
Eine Regionalzeitung bietet ihren Leserinnen und Lesern die Möglichkeit, zwei Bewerbern um das Amt des Stadtbürgermeisters, einer Frau und einem Mann, vor der Stichwahl Fragen zu stellen. Sie druckt zu diesem Zwecke einen Coupon ab, auf dem entsprechende Fragen an die beiden Kandidaten eingetragen werden können. In der Unterzeile zur Überschrift und im Text wird der Name der Bewerberin Anita Kruppert allerdings verändert. Einmal heißt sie Angelika Ruppert. Ein andermal Anita Ruppert. Ein Leser sieht in der Verdrehung des Namens eine Verunglimpfung der Betroffenen und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Leiterin der Personalabteilung einer Sparkasse sei als Frau bekannt, die nicht jedem nach dem Munde rede, sondern erfrischend, frei und offen ihre Meinung vertrete. Dies werde von manchen Zeitgenossen als „Ruppigkeit“ angesehen. Diesem Personenkreis sei die Zeitung mit der Änderung des Namens gerecht geworden. Die Chefredaktion schreibt dem Presserat, dass sie den Fehler außerordentlich bedauere. Der zuständige Redakteur habe sich inzwischen bei der Betroffenen entschuldigt. Auf ihren ausdrücklichen Wunsch sei auf eine Korrektur verzichtet worden, um der Namensverfälschung nicht noch zusätzliches Gewicht in der weiteren Wahlberichterstattung zu geben. Die Unterstellung des Beschwerdeführers, die falsche Nennung sei mit Absicht erfolgt, sei jedoch völlig abwegig und entbehre jeglicher Grundlage. (2004)