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Unterstützte SPD-Mann eine CDU-Frau?

Zeitung versäumt es, beide Seiten zu Wort kommen zu lassen

Innerhalb der SPD in einer Stadt ihres Verbreitungsgebietes gibt es Streit, Anlass für die regionale Zeitung, in Print und Online über den Vorfall zu berichten. Es geht darum, dass angeblich ein SPD-Kommunalpolitiker eine Kandidatin der CDU im Wahlkampf unterstützt habe. Die Zeitung berichtet von Gerüchten, denen zufolge der SPD-Mann auf dem Wahlkampf-Stand der CDU-Frau aufgetreten sei. Er – ein früherer Bürgermeister der Stadt – bestreitet die Richtigkeit dieser Behauptung. Der Ehemann der CDU-Kommunalpolitikerin kritisiert, dass die Zeitung den Eindruck erwecke, seine Frau habe als Bürgermeisterkandidatin die Hilfe des SPD-Mannes in Anspruch genommen. Diese Behauptung sei falsch. Der Ex-Bürgermeister sei in dem kritisierten Beitrag zu Wort gekommen, seine Frau jedoch nicht. Er wirft der Redaktion mangelhafte Recherche vor. Auch die Kandidatin der CDU hätte zu den Vorwürfen gefragt werden müssen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf zurück, gegen den Grundsatz der journalistischen Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Die angebliche Wahlkampfhilfe des Ex-Bürgermeisters habe in dessen Partei – der SPD – für Verdruss gesorgt. Die Vorsitzende der örtlichen SPD habe der Redaktion bestätigt, dass es entsprechende Hinweise und Verdächtigungen gebe. Der Ex-Bürgermeister weise die Vorwürfe in dem Beitrag zurück, lasse aber erkennen, dass er durchaus Sympathien für die CDU-Bewerberin gehegt habe. Die Frau wäre eine gute Bürgermeisterin gewesen. Im Mittelpunkt der Berichterstattung – so die Chefredaktion – habe der Streit innerhalb der SPD gestanden. Die CDU-Frau habe nur mittelbar eine Rolle gespielt. (2008)