Problem mit Berufsbezeichnung
Überschrift nicht ganz korrekt, doch stimmt der Sachverhalt im Text
Eine Regionalzeitung berichtet, dass ein Bürgermeister-Kandidat vor Gericht rehabilitiert worden sei. Der Kommunalpolitiker war angezeigt worden, weil er sich für den Posten des Bürgermeisters mit einer falschen Berufsbezeichnung beworben habe. Es sei nun gerichtlich geklärt, dass der Mann den Titel „Betriebswirt (VWA)“ zu Recht trage. Die Zeitung berichtet ferner, dass der Lokalpolitiker auf seiner Homepage den Begriff „Wirtschafts-Diplom (VWA)“ verwende. Ein Leser der Zeitung sieht die Ziffern 1, 2 und 9 des Pressekodex verletzt. Er stellt die Vorgeschichte dar: Die Zeitung habe zunächst unter der Überschrift „Berufsbezeichnung sorgt für Verwirrung“ berichtet, dass es im Zusammenhang mit der anstehenden Bürgermeisterwahl Probleme bei der Berufsbezeichnung des CDU-Bewerbers gebe. Die vom Kandidaten verwendete Bezeichnung sei fehlerhaft. Dem hält der Beschwerdeführer entgegen, dass die Zeitung mit ihrem Bericht unter der Überschrift „Bürgermeister-Kandidat von Gericht rehabilitiert“ suggeriert habe, der Kandidat sei von Vorwürfen freigesprochen worden. Dies sei eine falsche Tatsachenbehauptung, da in Wirklichkeit kein Gericht mit der Angelegenheit befasst gewesen sei. Die Redaktionsleiterin weist die Vorwürfe zurück. Die Beiträge seien aus dem Zusammenhang der Berichterstattung im Vorfeld der Bürgermeisterwahl gerissen worden. Die Journalistin räumt einen Fehler in der Überschrift ein. Die Formulierung „Bürgermeister-Kandidat von Gericht rehabilitiert“ sei irrtümlich und während der Korrektur-Phase „ins Blatt gerutscht“. Aus dem Bericht gehe jedoch hervor, dass nicht ein Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft den Kandidaten rehabilitiert habe. So wie die Zeitung über die erhobenen Vorwürfe berichtet habe, so habe sie nun ihren Lesern mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt worden sei. (2008)