Zwei Versionen von Leserbriefen
Im Internet ungekürzt, in der Printausgabe in bearbeiteter Version
Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen von der Redaktion gekürzten Leserbrief der Beschwerdeführerin. Er trägt die Überschrift „Während des Lesens sterben 30 Kinder“. Im Anschluss folgt der Hinweis: „Zu diesem Leserbrief, der seit einigen Tagen in längerer Fassung im Internet steht, gibt es bereits eine Antwort.“ Dann folgt der Antwort-Brief. Die Beschwerdeführerin kritisiert, dass der Antwortbrief, in dem zwei Leser sich zu ihren Ausführungen äußern, sich auf Aussagen bezieht, die nur in der Internetveröffentlichung zu lesen waren. Dadurch, dass die Leser der Printausgabe ihren Brief nicht komplett kennen, entstehe ein falscher Eindruck ihrer Argumentation. Sie wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass Leserbriefe ungekürzt auf der Internetseite veröffentlicht würden. Seine Zeitung sehe dies als zusätzliche Möglichkeit des Leserdialogs, den man in Auszügen auch in der Printausgabe abbilde. Dies sei auch im vorliegenden Fall so gehandhabt worden. Anders als die Leserbriefschreiberin sei er der Ansicht, dass die Kontroverse der Einsender dabei deutlich werde. (2007)