Privat- und Intimsphäre nicht verletzt
Zeitung berichtet über erneutes Karriere-Ende eines Kommunalpolitikers
Eine Regionalzeitung berichtet über das erneute Karriere-Ende eines nur zwei Jahre lang tätigen Bürgermeisters, der zurzeit als stellvertretender Landrat in einem norddeutschen Landkreis arbeitet. Dort stehe er in einem Konflikt mit der Landrätin. Außerdem werde ein gesundheitliches Gutachten angestrebt, „weil man vermutet, (…) habe seinen wahren Gesundheitszustand bei der Einstellung verschwiegen“. Unter der Überschrift „Alles schon mal da gewesen“ bringt die Zeitung einen Kommentar. Darin vergleicht der Autor den Konflikt in der Kreisverwaltung mit der Situation ein Jahr zuvor im Bürgermeisteramt. Der stellvertretende Landrat sieht durch Bericht und Kommentar sein Privatleben und seine Intimsphäre verletzt. Seine Darstellung der Vorgeschichte: Vor fünf Jahren sei der damalige Bürgermeister nicht wiedergewählt worden. Er – der Beschwerdeführer – habe das Amt übernommen. Der Redakteur sei ein „fast kritikloser Anhänger“ des früheren Bürgermeisters und habe ihn selbst seit seinem Amtsantritt mit negativen Artikeln begleitet. Über fragwürdige Verhaltensweisen seines Vorgängers habe sich der Redakteur stets ausgeschwiegen. Der Beschwerdeführer wirft dem Redakteur eine einseitige und tendenziöse Berichterstattung vor. Die Chefredaktion hält die Beschwerde für unbegründet, soweit eine angeblich einseitige und tendenziöse Berichterstattung gerügt werde. Die Tendenz einer Berichterstattung sei nicht „justiziabel“, sofern sie keine unwahren Behauptungen enthalte und die publizistischen Grundsätze nicht verletze. Die beanstandete Berichterstattung entspreche in allen Details der Wahrheit. Soweit über den Gesundheitszustand des Kommunalpolitikers berichtet worden sei, habe sich die Zeitung ausschließlich auf Äußerungen des Beschwerdeführers bezogen. Die Redaktion habe also nicht in die Intim- und Privatsphäre des Mannes eingegriffen. (2008)