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Äußerung ist so nicht haltbar

Ex-CDU-Abgeordneter bringt Juden mit dem Begriff „Tätervolk“ in Verbindung

Der Ministerpräsident eines Bundeslandes kehrt einem Verein „Studienzentrum“ den Rücken. Die örtliche Zeitung berichtet über den Vorgang. In diesem Zusammenhang heißt es, der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann habe in einer Rede die Juden als „Tätervolk“ bezeichnet. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Berichterstattung und wendet sich an den Deutschen Presserat. Hohmann habe gesagt, dass weder die Deutschen noch die Juden ein Tätervolk seien. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung. Sein Blatt habe eine Agenturmeldung übernommen. Die dem früheren CDU-Politiker zugeschriebene Äußerung sei in dieser Eindeutigkeit nicht haltbar. Daher habe man eine Richtigstellung veröffentlicht. Darin habe es geheißen, dass die Formulierung der Agentur, aber auch die der Zeitung nicht zutreffend sei. Der Chefredakteur weist darauf hin, dass Hohmann die Juden mit dem Begriff „Tätervolk“ eindeutig in Verbindung gebracht habe. An einer Stelle habe er sogar die „rhetorische Sentenz“ gewagt, man könne die Juden mit einiger Berechtigung als Tätervolk bezeichnen. Insgesamt sei es wohl der Interpretation jedes Einzelnen überlassen, inwieweit das „Spiel“ mit den Begriffen „Juden“ und „Tätervolk“ bei Hohmann in der möglicherweise sehr bewussten Absicht geschah, einen Zusammenhang herzustellen, der trotz einer der „political correctness“ genügenden Quintessenz in Erinnerung bleibe. Immerhin seien die Inhalte der Hohmann-Rede auch von der CDU als so brisant eingestuft worden, dass sich Fraktion und Partei von Hohmann getrennt hätten. (2007)