Entscheidungen finden

Rechtsbruch nur in der Überschrift

Aussagen müssen durch die berichteten Tatsachen gedeckt sein

Eine Tageszeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift “Illegale Landvermessung”. Dabei geht es um den Protest mehrerer Organisationen gegen eine Vermessung im Rahmen eines Landschaftsschutzprojektes in Honduras. Die Veröffentlichung bezieht sich dabei zum Teil auf einen als Anzeige veröffentlichten öffentlichen Brief der Organisationen in einer honduranischen Tageszeitung. Der Beschwerdeführer, der den Deutschen Presserat anruft, sieht eine falsche Darstellung des Sachverhalts. Vor allem die in der Überschrift aufgestellte Behauptung, die Landvermessung sei illegal, sei durch den Inhalt des Artikels nicht gedeckt. Auch die Behauptung, die protestierenden Organisationen stammten aus der betroffenen Region, sei nicht zutreffend. Es handle sich vielmehr um Verbände mit privatwirtschaftlichen Interessen. Schließlich sei es falsch, dass weder die räumliche Struktur noch die Bodennutzungspraktiken der Anwohner bei der Vermessung berücksichtigt worden seien. Das Gegenteil sei der Fall. Insgesamt kritisiert der Beschwerdeführer eine aus seiner Sicht unzureichende Recherche des Autors und eine einseitige Darstellung. Der Geschäftsführer des Verlags stellt fest, dass es sich bei dem kritisierten Beitrag nicht um einen ausführlichen Hintergrundbericht, sondern um eine Meldung handle. In ihr werde ein Projekt unter Beteiligung der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) skizziert, an dem der Beschwerdeführer mitwirke. Zweitens werde darüber informiert, dass es Protest in Form eines offenen Briefes gab, der in einer örtlichen Zeitung abgedruckt worden sei. Im Hinblick auf die Überschrift teilt die Zeitung mit, sie sei lediglich ein Hinweis darauf, dass der Autor und auch die Zeitung die Argumentation der Projektgegner nicht für so abwegig halte, wie dies der Beschwerdeführer offensichtlich tue. Die Geschäftsführung bestreitet mit Nachdruck, dass die Behauptung falsch sei, keine der angesprochenen Organisationen sei in der Region angesiedelt. (2006)