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Berichte über einen Sexual-Verbrecher

Frauenzeitschrift greift jahrzehntelange Täter-“Karriere” auf

Im Online-Beitrag einer Frauenzeitschrift, der seit April 2003 abrufbar ist, wird über die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Mordes berichtet. Der Bericht enthält den vollständigen Namen des Mannes, sein Alter zum Zeitpunkt der Online-Veröffentlichung und seine strafrechtliche Vorgeschichte. In dem Artikel wird die Veröffentlichung eines weiteren Beitrages in der Print-Ausgabe angekündigt. In diesem Artikel wird der Beschwerdeführer nur noch mit abgekürztem Nachnamen genannt. Sein Alter zum Zeitpunkt der Tat wird angegeben. Zum ersten Mal sei der Mann mit 21 Jahren verurteilt worden. Damals ging es um sexuelle Nötigung. Später habe er mehrfach wegen Sexualverbrechen vor Gericht gestanden. Schließlich habe die Anklage auf versuchten Mord gelautet. Er sei in diesem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, diesmal jedoch mit anschließender Sicherungsverwahrung. Fünf Jahre später habe ein Psychologe bestätigt, dass von dem Seriensexualverbrecher keine Gefahr mehr ausgehe. Der Mann sei darauf hin aus der Haft entlassen worden. Er sei in eine andere Stadt gezogen und habe ein Jahr später eine Frau ermordet. Der Beschwerdeführer gibt an, erst kürzlich von dem Online-Beitrag erfahren zu haben. Darin seien falsche Angaben über seine Vorstrafen gemacht worden. Auch seien sein voller Name und sein Geburtstag genannt worden. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt und wendet sich an den Deutschen Presserat. Er selbst gibt an, mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt worden zu sein. Vor über 20 Jahren sei die Sicherungsverwahrung ausgesprochen worden. Vor 30 Jahren habe ihn ein Gericht wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung verurteilt. Eine Vergewaltigung habe er nie begangen. Auch das spätere Mordopfer habe er nicht vergewaltigt. (2003 und 2006)