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Familie war nicht anonymisiert

Bericht über Au-pair-Jahr in England mit unzulässigen Einzelheiten

In einer Lokalzeitung erscheint ein Bericht über ein Au-pair-Mädchen, das ein Jahr lang in England die Kinder einer Familie betreut hat. Sowohl die Eltern als auch die Kinder der Gastfamilie werden mit vollen Vor- und Nachnamen vorgestellt. Die beiden Kinder werden mit ihren Eigenschaften genannt. So heißt es zum Beispiel, dass Lotte „eine kleine Süße, Freche“ sei und Max „eher schüchtern“. Die Zeitung gibt die Einschätzung des Au-pair-Mädchens über die Erziehung der Kinder wieder. Es würde „viele Dinge nicht so machen“. Seiner Meinung nach gelinge es nicht immer, die Balance zwischen Strenge und Verwöhnen zu finden. Gerade das Nesthäkchen Lotte habe gewusst, wie es seinen Willen durchsetzen konnte. Die Gastfamilie beschwert sich über den Beitrag, der falsche Darstellungen enthalte und nicht mit ihr abgestimmt worden sei. Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung persönlicher Daten sei nicht eingeholt worden. Sie sieht durch den Abdruck ihrer Namen und ihres Lebensraumes den Datenschutz verletzt. Dies könne nicht mit öffentlichem Interesse begründet werden. Insbesondere die Veröffentlichung von Kindernamen und deren Lebensort sei unakzeptabel. Dadurch sei es für potentielle Straftäter einfach, Kinder in Gefahr zu bringen. Viele der im Artikel geschilderten Begebenheiten seien nicht wahrheitsgetreu dargestellt. Gleichzeitig sei öffentlich Kritik an der Familie geübt worden. Es sei eine einseitige Schilderung entstanden, die der Familie schade und sie in Misskredit bringe. Die Redaktion entschuldigt sich für den von einer Volontärin verfassten Beitrag. Es sei nicht die Absicht der Redaktion gewesen, für Ärger bei den Beschwerdeführern zu sorgen. Dass durch die Berichterstattung der Familie Schaden entstehen könne, habe die Redaktion so nicht gesehen. Zwar hält es die Redaktion für unwahrscheinlich, dass anhand der unpräzisen Ortsangabe eine Identifikation der genannten Personen, besonders der Kinder, möglich sei. Jedoch würde ein solcher Artikel in dieser Form heute nicht mehr in der Zeitung erscheinen. Man wolle keine Beiträge über Menschen veröffentlichen, die dies nicht möchten. Schon gar nicht wolle die Redaktion bewusst gegen den Datenschutz verstoßen. (2007)