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Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt

Flugblatt mit persönlichen Daten in der Zeitung veröffentlicht

In einer Regionalzeitung steht ein Bericht über einen CDU-Politiker, der von einem „Autonomen Forum“ bedroht wird, das Flugblätter gegen den Mann verteilt. Die Zeitung veröffentlicht ein Foto des Flugblattes. Der Politiker ist darauf zu sehen, außerdem sein vollständiger Name, die Adresse und die Telefonnummer. Die Eltern des Politikers halten den Abdruck des Drohplakats für einen Verstoß gegen die durch Ziffer 8 des Pressekodex geschützten Persönlichkeitsrechte. Die auf dem Flugblatt angegebene Adresse und die Telefonnummer sind die der Beschwerdeführer und nicht die ihres Sohnes. Somit würden die Persönlichkeitsrechte von Unbeteiligten verletzt. Eine Boulevardzeitung habe ebenfalls berichtet und die Daten geschwärzt. Das hätte auch der Regionalzeitung möglich sein müssen. Nach Auffassung der Chefredaktion lag der Berichterstattung ein Ereignis der Zeitgeschichte zu Grunde. Auf dem Plakat sei unter dem reißerischen Begriff „Get him“ („Greift ihn Euch“) der Lokalpolitiker bedroht worden. Die Veröffentlichung dieses Flugblattes als Dokument der Zeitgeschichte sei aus Sicht der Redaktion ein unverzichtbarer Bestandteil der Berichterstattung gewesen. Der Angegriffene habe vor der Veröffentlichung Kontakt mit der Redaktion gehabt, dabei jedoch den Hinweis unterlassen, dass es sich bei Telefonnummer und Adresse um Daten seiner Eltern handele. Aus Gründen der Wahrhaftigkeit habe sich die Redaktion entschlossen, ein Foto des vollständigen Flugblattes zu veröffentlichen. (2008)