Info „mit einer gewissen Freude“
Nutzungsänderung einer Wohnung offenbart Widersprüche
Ein lokales Wochenblatt berichtet unter der Überschrift „Schlagabtausch zu allen Themen …“ über eine öffentliche Stadtratssitzung mit anschließender Fragestunde. Dabei geht es um die Nutzungsänderung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken. Der Beschwerdeführer kommt in der Ratssitzung als Initiator einer Unterschriftenaktion gegen diese Nutzungsänderung zu Wort. Diese vermindere massiv den wirtschaftlichen Wert und die Lebensqualität im Viertel. In der Fragestunde teilt der Bürgermeister „mit einer gewissen Freude“ mit, dass derselbe Mann fünfzehn Jahre zuvor eine Gewerbeanmeldung für die gleiche Wohnung gestellt habe. Der Bürgermeister nennt den kompletten Namen und die exakte Adresse. Der Beschwerdeführer sieht sein Recht auf Datenschutz verletzt. 22 Stadträte und ca. 50 Bürger hätten mitbekommen, wie seine persönlichen Daten öffentlich gemacht worden seien. Er wendet sich vor allem gegen die Nennung seiner Adresse. Vom Bürgermeister seien auch Halbwahrheiten gegen ihn verbreitet worden. Die Zeitung habe diese Halbwahrheiten übernommen und den Bruch des Datenschutzrechts öffentlich wiederholt. Verschlimmert worden sei dies dadurch, dass die Zeitung eine Richtigstellung oder die Veröffentlichung eines Leserbriefes abgelehnt habe. Der Mann wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Redaktion des Wochenblattes bedauert, dass es zum Abdruck des Namens und der kompletten Adresse gekommen sei. Zur Wiedergutmachung habe das Blatt angeboten, einen Leserbrief oder ähnliches nach Absprache abzudrucken. Die Frau des Beschwerdeführers habe dies aber abgelehnt. Insofern sei die Darstellung im Beschwerdeschreiben zumindest missverständlich. (2007)