Beim Linksabbiegen festgefahren
Lastwagen ist identifizierbar, der Fahrer jedoch nicht
Die Verkehrssituation in einem Ortsteil ist Thema in einer Regionalzeitung. Zum Artikel gehört ein Foto, auf dem ein Lastwagen mit gut erkennbarem Kennzeichen zu sehen ist. Im Text heißt es: „Beim besten Willen nicht durch die Ersatzverbindung im alten Ortskern passte beispielsweise dieser Lastzug, dessen Fahrer gleichwohl … zu einem Abbiegemanöver ansetzte und dann den Rückzug antreten musste“. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass in der Fotografie das Nummernschild des Lkw, dessen Fahrer gerade einen Gesetzesverstoß begehe, nicht unkenntlich gemacht sei. Die Redaktion hält die Behauptung des Beschwerdeführers, die Zeitung zeige einen Lkw bei einem Verkehrsverstoß, für falsch. Das Foto zeige vielmehr einen Lastzug, der sich beim Linksabbiegen festgefahren hatte. Auch sei nicht die Rede davon, dass der Lastzug-Fahrer einen Verkehrsverstoß begangen habe. Es sei auch unsinnig gewesen, das Lkw-Kennzeichen zu pixeln, da die Aufschriften auf dem Lastzug das Fahrzeug identifizierbar machten. Der Fahrer sei nicht zu sehen und damit auch nicht zu identifizieren. (2008)