Persönliche Daten im Leserbrief
Zeitung veröffentlicht Einsendungen nur mit voller Adresse
In einer Regionalzeitung erscheint ein Leserbrief mit vollem Namen und kompletter Adresse, obwohl die Einsenderin und Beschwerdeführerin ausdrücklich gebeten hatte, den Brief ohne Adresse zu veröffentlichen. Sie teilt mit, dass die Zeitung sich weigere, eingesandte Briefe ohne Adresse zu veröffentlichen. Ihr sei erklärt worden: Entweder mit voller Adresse oder gar nicht. Sie lege aus persönlichen Gründen jedoch Wert darauf, dass ihre Anschrift nicht veröffentlicht werde. Der Redaktionsleiter teilt mit, dass es in seinem Blatt seit langem üblich sei, Leserbriefe nur mit voller Adresse zu veröffentlichen. Den Lesern solle so die Möglichkeit gegeben werden, die Einsender zu verifizieren. Damit habe man nie Probleme gehabt. Im Gegenteil, die Leser wollten dies in ihrer überwältigenden Mehrheit so. Selbstverständlich werde auf die Veröffentlichung der Adresse dann verzichtet, wenn der Verfasser oder die Verfasserin dadurch Nachteile zu erwarten hätten. Bei der Beschwerdeführerin, die permanent öffentlich auftrete, sei dies jedoch nicht der Fall. Sie müsse bei Veröffentlichung ihrer Adresse wegen ihrer Stellungnahme zu einem harmlosen lokalen Streit um ein Zeltdach weder mit Pressionen noch mit Belästigungen rechnen. (2008)