Entscheidungen finden

Herabwürdigung

Auch Glaubensgemeinschaften müssen kritische Berichterstattung hinnehmen

Unter der Überschrift „Null an Null macht manchmal Acht“ berichtet eine Regionalzeitung über eine Vortragsveranstaltung der Gemeinschaft der Rosenkreuzer Sivas, die gegen den Artikel mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat vorgeht. Nach ihrer Auffassung enthält der Beitrag sachlich falsche Aussagen wie zum Beispiel, dass das Publikum keine esoterische Grundausstattung gehabt habe. Weiterhin habe der Autor den Veranstaltungsort als einstiges Stasigebäude bezeichnet, was die Rosenkreuzer als Herabwürdigung empfänden. Zudem sei dies eine Verletzung des religiösen Empfindens der Angehörigen der Gemeinschaft. Diese Eingabe wird im Vorverfahren als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, eine Stellungnahme der Zeitung nicht angefordert. (2002)