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Journalistische Fairness

Angegriffener Ratsherr nahm Angebot der Redaktion nicht an

Die Kritik eines Maklers am Verhalten eines ehemaligen Ratsherrn ist Gegenstand eines Berichtes in einer Regionalzeitung. Es geht um die Absicht einer Firma, sich Anfang der 1990er Jahr im Zentrum einer Mittelstadt anzusiedeln. Das ehemalige Ratsmitglied beklagt Falschaussagen in dem Beitrag. Es sei nicht richtig, dass sich ein Großteil der Grundstücke im Plangebiet in seinem Eigentum befunden habe. Die ihm zugeschriebene Schlüsselrolle könne er deshalb auch nicht gespielt haben. Weiterhin sei die Aussage des Maklers falsch, dass mit der Verhinderung der Firmenansiedlung eine große Chance für die Stadt vertan worden sei. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die Redaktion zu keiner Zeit mit ihm Kontakt aufgenommen habe, um zu den Äußerungen des Maklers Stellung nehmen zu können. Der ehemalige Ratsherr teilt auf Nachfrage mit, dass er Mitpächter von drei Grundstücken im Planungsgebiet sei. Den Anteil der Fläche setzt er mit 20 Prozent an. Die Aussage im Artikel, ein Großteil der Grundstücke befinde sich in seinem Eigentum, sei deshalb nicht korrekt. Die Redaktionsleitung der Zeitung teilt mit, der Beschwerdeführer selbst habe den Anlass für die Berichterstattung geliefert, als er in einem Leserbrief die Konzeptlosigkeit der Einzelhandelsansiedlung bemängelt und den verantwortlichen Personen fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen habe. Darauf hin hätte sich der Makler veranlasst gesehen, in einem Pressegespräch die Hintergründe der 1991 gescheiterten Firmenansiedlung zu schildern. Nach Auffassung des Maklers hätte der einstige Ratsherr durchaus eine Schlüsselrolle in dieser Frage gespielt. Der Autor des Beitrages habe dem Sohn des Beschwerdeführers angeboten, seinen Standpunkt in der Zeitung ausführlich darzustellen. Der jedoch habe auf einer offiziellen Entschuldigung der Zeitung bestanden. (2002)