Entscheidungen finden

Porträt eines Obdachlosen

Blockade einer Toilette Anlass einer Personenbeschreibung

Eine Regionalzeitung berichtet über einen alkoholkranken Obdachlosen, der eine öffentliche Toilette blockiert. Der Autor vergleicht diesen Zustand mit einem Vorfall in einer Lufthansa-Maschine auf dem Flug nach München im Jahre 1981, in der ein bekanntes amerikanisches Musikgenie unter Drogeneinfluss den „einzigen erreichbaren 1.-Klasse-Pott“ besetzt gehalten habe. Der bekannteste Obdachlose der Stadt mache sich gerade desselben Verbrechens schuldig und ahne nicht mal den Notstand vor der Tür des innerstädtischen „Penner-Palastes“. Der Beitrag schildert zugespitzt, aber auch einfühlsam das Schicksal des Mannes, der sich freiwillig für das Leben auf der Straße entschieden habe. Doch das liege weit zurück. Längst taumele der Alkoholiker von Aufenthaltsort zu Aufenthaltsort. Rufe wie „Hier ist die Polizei. Machen Sie auf!“ kämen in seiner Birne einfach nicht mehr an. In diesem Kopf sei nämlich nichts mehr richtig verdrahtet. Das Ding sei hin. Der Alkohol habe es ruiniert. Gott habe den erwähnten Amerikaner 1995 zu sich geholt. Vielleicht spiele er schon Gitarre im Himmelsorchester. Der Autor schließt das Porträt des Obdachlosen mit der Frage: „Was machen wir bloß mit P.?“ Ein Leser des Blattes legt den Beitrag dem Deutschen Presserat mit der Feststellung vor, hier werde die Menschenwürde eines offensichtlich alkoholkranken Obdachlosen in schlimmster Weise missachtet. Menschenverachtende Formulierungen steigerten sich in dem unglaublichen Aufruf zum Totschlag. Die Chefredaktion betont, der verantwortliche Redakteur sei den Lesern des Lokalteils als Schreiber bekannt, der regelmäßig auf sozialkritische Themen eingehe. Daher könne an der Zielrichtung seiner Artikel kein Zweifel bestehen. Einen Aufruf zum Totschlag, wie der Beschwerdeführer den Schluss des Artikels deute, könne die Chefredaktion beim besten Willen nicht erkennen. Der Beitrag habe zu einer Fülle von Leserbriefen geführt. Diese seien zu einem großen Teil abgedruckt worden, und zwar sowohl die kritisierenden Meinungsäußerungen als auch die zustimmenden Briefe. Um möglichen Fehleinschätzungen und Missdeutungen in der Leserschaft vorzubeugen, habe der Leiter der Lokalredaktion zwei Tage nach Erscheinen des Artikels einen Kommentar veröffentlicht und das Anliegen des Kollegen interpretiert, der sich bislang helfend für den Obdachlosen eingesetzt und weitere Hilfe angemahnt habe. (2003)