Entscheidungen finden

Medienpranger für Ehepaar

Identifizierende Darstellung eines Nachbarschaftsstreits

Eine Boulevardzeitung berichtet über ein Ehepaar, das in einer Sackgasse wohnt und dem Behinderten- und Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen wird. Konkreter Anlass ist die Auseinandersetzung des Ehepaares mit einem Taxifahrer, der zwei schwerstbehinderte autistische Kinder einer Nachbarsfamilie täglich zum Kindergarten bringt und dort auch wieder abholt. In dem Artikel wird geschildert, dass die „gemeinen“ Nachbarn den Transporter mehrmals aufgehalten und die Insassen beschimpft hätten. Inzwischen werde der Eingang des Hauses in der Sackgasse mit einer Videokamera überwacht. Auf einem der Filme sei zu sehen, wie die Nachbarin den Wagen blockiert und den Fahrer beschimpft habe. Bis vor drei Jahren habe in der Straße Ruhe geherrscht, habe die Nachbarin erklärt. Es habe 20 Minuten gedauert, ehe das Taxi mit den beiden Kindern habe wegfahren können. Der Vater der Kinder wird mit der Behauptung zitiert, dass auch seine Frau, eine Ausländerin, von dem Ehepaar beschimpft worden sei. Sie habe jetzt Angst, überhaupt noch vor die Tür zu gehen. Die Zeitung lässt auch die Nachbarn zu Wort kommen, die zugeben, das Taxi blockiert zu haben. Sie seien aber nicht behindertenfeindlich. Sie dächten nur, hier sei eine Privatstraße, in der das Behindertenfahrzeug nicht wenden dürfe, und sie wollten bloß Ruhe vor diesem Verkehr. Alle Beteiligten einschließlich des Taxifahrers sind in dem Beitrag abgebildet. Die betroffenen Eheleute bitten den Deutschen Presserat um die Chance einer Rehabilitierung. Der Artikel beruhe nur auf den Angaben der Nachbarsfamilie und des Taxifahrers. Er mache nicht deutlich, dass sich zu dem Zeitpunkt, als das Taxi – unstreitig – von ihnen am Wenden gehindert worden sei, in dem Wagen keine Kinder befunden hätten. Außerdem sei der Fotograf ausdrücklich gebeten worden, keine Aufnahmen zu machen. Die dennoch veröffentlichte Aufnahme sei zudem so schlecht gepixelt, dass das Paar eindeutig zu erkennen sei. Die Beschwerdeführer fühlen sich durch die unbegründeten Behauptungen und Beschuldigungen in ihrer Ehre verletzt, da es nicht zutreffe, dass sie behindertenfeindlich seien oder die Mutter der behinderten Kinder beschimpft hätten. Die Rechtsabteilung des Verlages weist den Vorwurf zurück, die Zeitung habe eine einmalige Diskussion der Beschwerdeführer mit einem renitenten Taxifahrer zum Anlass genommen, daraus eine völlig überzogene Berichterstattung zu konzipieren. Es habe sich bei der Diskussion mit dem Taxifahrer nicht um ein einmaliges Ereignis gehandelt. Seit Februar 2002 habe es immer wieder Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Taxifahrern gegeben, um diese daran zu hindern, in der Sackgasse zu wenden. Nach Angaben des Vaters der behinderten Jungen sollen diese Diskussionen durchaus massive Formen angenommen haben. Der Autor des Berichts habe in der Sache sorgfältig recherchiert und mit allen Beteiligten gesprochen. Derzeit sei auch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen die Beschwerdeführer anhängig. (2002)