Foto eines Unglücksopfers
Leichenfoto und Angaben zur Person ermöglichen Identifizierung
Unter der Überschrift „Schaut hin, ihr irren Raser!“ berichtet eine Boulevardzeitung über den tödlichen Ausgang eines Wettrennens Jugendlicher mit aufgemotzten Autos. Ein 15jähriger Junge hatte den „schnellen Jungs“ bei ihren illegalen Rennen zuschauen wollen und war dabei von einem Auto erfasst und zehn Meter weit durch die Luft geschleudert worden. Die Zeitung stellt ihrem Artikel Fotos bei, die das Opfer und das Unglücksauto zeigen. Auf dem farbigen Foto ist die Leiche des jungen Mannes zu sehen, dessen Gesichtszüge sich in einer Blutlache spiegeln. In der Unterzeile zum Bild werden Vorname, abgekürzter Nachname und Alter des Getöteten genannt. Die Zeitung zitiert zum Schluss ihres Artikels Augenzeugen, die während der ganzen Zeit Polizisten in Zivil gesehen haben wollen: „Die haben zugeschaut und nix unternommen!“ Das Polizeipräsidium, in dessen Bereich sich der Unfall ereignet hat, bittet den Deutschen Presserat um Prüfung der Veröffentlichung. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, die Redaktion habe lange überlegt, ob sie dieses Foto veröffentlichen könne. Man habe sich schließlich zur Veröffentlichung entschlossen, um auf die Gefährlichkeit dieser illegalen Autorennen hinzuweisen und die Polizeiverwaltung zu veranlassen, dem gefährlichen Treiben auf besagtem Gelände endlich Einhalt zu gebieten. Diese Rennen fänden seit sechs Jahren statt und es komme dabei regelmäßig zu Unfällen. Presse und Teile der Bevölkerung hätten mehrere Male auf diesen Missstand hingewiesen. Doch die Polizei habe nichts unternommen. Am Abend des Unfalls seien rund 400 Autos und 1000 Zuschauer, aber keine Polizei vor Ort gewesen. Die Behörde habe erst auf Grund der Berichterstattung reagiert und die Rennstrecke gesperrt. Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, die Polizeibehörde versuche, mit dieser Beschwerde von ihrem eigenen Versagen abzulenken. (2003)