Berichterstattung ist „zutiefst unethisch“
Trump hat seinen späteren Nachfolger Biden nicht als „Tier“ bezeichnet
Eine Nachrichtenagentur veröffentlicht einen Bericht unter der Überschrift „Trump hält erste Massenkundgebung seit Juni ab“ in Form eines Videos. Darin heißt es, Trump habe seinen späteren Nachfolger Joe Biden als „Tier“ bezeichnet. (Anmerkung des Presserats: Die ursprünglichen Beschwerden dreier Beschwerdeführer richteten sich gegen eine Zeitung. Da diese sich jedoch auf das Agenturprivileg berufen konnte, beurteilte der Beschwerdeausschuss 2 diese Beschwerden gegen die Zeitung als „unbegründet“ und beschloss, ein Verfahren gegen die Nachrichtenagentur zu eröffnen.) Nach Auffassung des Presserats verstößt die Berichterstattung gegen die Ziffern 1, 2 bzw. 3 des Pressekodex. In dem Agentur-Video werde unzutreffend behauptet, bzw. es werde durch Weglassung der Eindruck erweckt, Trump habe Joe Biden als „Tier“ bezeichnet. Dies lasse sich dem betreffenden Video eindeutig nicht entnehmen. Die Berichterstattung sei zutiefst unethisch und schüre Hass. Für die Agentur nimmt die Co-Chefredakteurin Stellung. Sie hält die Kritik für berechtigt. Trump habe in besagter Rede nicht Joe Biden als „Tier“ bezeichnet, sondern einen Mann, der im September zwei Politzisten mit einer Schusswaffe angegriffen hatte. Sie räumt einen „schweren inhaltlichen Fehler“ ein und entschuldigt sich. Der fragliche Beitrag sei aus allen für Kunden zugänglichen Archiven entfernt worden. Die Co-Chefredakteurin weist entschieden den Vorwurf zurück, der Fehler sei mit Absicht passiert.