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Sie haben es auf ältere Leute abgesehen

Zentralrat wehrt sich gegen Vorwürfe und spricht von Sippenhaft

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Deutschlands schlimmster Betrüger-Clan zockt Rentner mit Teppichen ab“. Im Beitrag heißt es, dass seit Jahren kriminelle Mitglieder eines „Roma-Clans“ aus Nordrhein-Westfalen ältere Menschen abzockten und das Sozialamt im großen Stil betrögen. Der namentlich genannte „Clan-Chef“ sei noch bis 2027 in Haft, weil er ein älteres Ehepaar um eine Million Euro betrogen habe. Anlass der Berichterstattung ist ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Köln wegen Betrugs, Hausfriedensbruchs und Diebstahls. Ein im Beitrag namentlich genannter Täter sei zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. weil er versucht habe, beim Verkauf eines Teppichs einen Rentner zu betrügen. Die Zeitung berichtet weiter, zwei ebenfalls namentlich genannte Verwandte des Täters seien verurteilt worden, weil sie 2015 ein älteres Paar bedrängt und bestohlen hätten. Die Frau habe den Tätern 150 Euro und Goldringe im Wert von über 3000 Euro übergeben. Einer der Täter sei zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden, ein anderer zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Demnächst werde ein weiterer im Artikel namentlich genannter Verwandter wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs vor Gericht stehen. Zum Artikel gestellt ist ein Foto, das die Außenansicht der von der Familie bewohnten Villa zeigt. Der Beschwerdeführer in diesem Fall ist wissenschaftlicher Leiter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Er ist der Auffassung, dass der Beitrag gegen mehrere presseethische Grundsätze verstößt. Der Autor benenne gezielt die Abstammung der Beschuldigten als Angehörige von „Roma-Clans“. Es bestehe aber keinerlei öffentliches Interesse, die Abstammung zu nennen. Dies widerspreche vielmehr den Grundwerten des Grundgesetzes. Mit dem Begriff „Roma-Clan“ werde gezielt einer Minderheit organisierte Kriminalität unterstellt. Der Beschwerdeführer bringt auch den Begriff „Sippenhaft“ ins Spiel. Dieser Gedankenhintergrund macht nicht eine etwaige „Bandenzugehörigkeit“ oder den Nachweis begangener Straftaten zum Kriterium der Verantwortlichkeit, sondern die „Verwandtschaftsverhältnisse“ als „Roma-Clan“. Solche Formulierungen gegenüber Juden wären zu Recht undenkbar. Die Zeitung weist darauf hin, dass die Bezeichnung des Angeklagten als Mitglied eines „Roma-Clans“ weder in der Überschrift noch an anderer prominenter Stelle erfolgt sei, sondern nur einmal im Text. Und dort sei von einem „Betrüger-Clan“ die Rede gewesen. Selbstverständlich dürfe die Presse eine Gruppe von bandenmäßig zusammenwirkenden Betrügern in einer Schlagzeile zuspitzend als „Betrüger-Clan“ bezeichnen. Im Übrigen – so die Redaktion – diskriminiere die Bezeichnung „Roma“ für sich genommen auch niemanden. Sie beschreibe schlicht die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe. Für eine Herabwürdigung im Sinne der Ziffer 12 des Pressekodex wäre erforderlich, dass beim Leser der Eindruck entstehe, gewissermaßen „alle“ Sinti und Roma seien Betrüger.