Kinder missbraucht und beim Duschen gefilmt
Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen zwei Jugendtrainer
„Staatsanwalt ermittelt gegen zwei Jugendtrainer“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung online ihren Bericht über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Den beiden Sportlehrern werde vorgeworfen, dass sie Kinder missbraucht und sie beim Duschen gefilmt hätten. Zur Berichterstattung gestellt sind zwei Fotos der als „Stefan L. (61)“ und „Fred M. (66)“ bezeichneten Männer. Sie sind mit Augenbalken versehen. Eine Leserin der Zeitung sieht eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes der Verdächtigen, da sie identifizierbar seien. Die Rechtsvertretung der Zeitung schickt als Antwort auf die Beschwerde eine Stellungnahme der Autorin des Beitrages. Sie teilt mit, dass die Beweislast in beiden Fällen so erdrückend und das Urteil so deutlich gewesen sei, dass keinesfalls von Vorverurteilung gesprochen werden könne. Trotzdem habe sie, bevor das gerichtliche Urteil gefallen sei, die Vorwürfe im Konjunktiv verfasst und somit das Mittel der Verdachtsberichterstattung gewählt. Der Schuldspruch gegen einen der beiden Angeklagten sei ihr – der Autorin – zwei Tage vor dem Angeklagten selbst bekannt gewesen. Mit der Berichterstattung habe sie gewartet, bis dem Angeklagten der Strafbefehl zugestellt worden sei. Damit habe sie der Bitte des Gerichts entsprochen. Bei der Vielzahl und der Schwere der bewiesenen Taten, dem Leid der Opfer, ihrer Eltern, der Mannschaftskameraden und dem ganzen Umfeld, wäre es verantwortungslos gewesen, mit der Berichterstattung länger zu warten. Die Autorin hält die Anonymisierung der Beschuldigten für ausreichend. Sie beruft sich auf die Spruchpraxis von mehreren Gerichten.