Einen „Altar am Ortseingang“ kritisiert
Diskussion um eine Gedenkstätte für ein Unfallopfer
Am Ortseingang einer kleinen Gemeinde haben Hinterbliebene eine Gedenkstätte für einen Angehörigen eingerichtet, der bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist. Die örtliche Zeitung berichtet gedruckt und online über das Thema und zitiert einen namentlich genannten SPD-Ratsherren. Der habe im Gemeinderat den – wie er es genannt habe – „Altar am Ortseingang“ kritisiert. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der genannte Ratsherr. Er trägt vor, die Art der Darstellung entspreche nicht annähernd der Situation im Rat. Er habe – als Einzelperson und nicht im Namen seiner Fraktion - lediglich eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt. Zweck seiner Anfrage sei es gewesen, ob die Verwaltung einen Kontakt zu der Trauerfamilie herstellen könne, um über die Gestaltung des Trauerplatzes zu reden. Der stellvertretende Chefredakteur nimmt Stellung. Sein Kollege habe sachlich und neutral über das Thema berichtet und in einem gekennzeichneten Kommentar seine Meinung formuliert. In der Beschwerde formulierte Wertungen wie „Hetze, Polemik, Sensationsgeilheit“ weise die Redaktion zurück. Die wörtlich zitierten Passagen seien laut Autor genauso gefallen. Man vertraue da auf dessen Wort.