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Hotel ist das „ultimative Hideaway“

Zeitschrift lobt Ferien-Resort in Portugal in den höchsten Tönen

Organspenden werden von einer Zeitschrift zum Thema gemacht. In dem dreiseiti-gen Artikel wird mehrfach eine bestimmte Krankenkasse erwähnt. Jede Seite des Beitrags ist mit dem Begriff „Advertorial“ überschrieben. In der gleichen Ausgabe erscheint ein Beitrag unter der Überschrift „Paradies an der Algarve“. Darin wird ein Fünf-Sterne-Hotel vorgestellt. Die Autorin bewertet dieses sehr positiv. Dies ge-schieht mit Formulierungen wie „Jeder Gast wird nach allen Regeln der Kunst ver-wöhnt“ oder auch „Keine Frage, Portugals feinstes De-Luxe-Resort ist das ultimative Hideaway“. Dem Artikel beigestellt ist eine Preisliste der Zimmer sowie eines speziellen Angebots für einen siebentägigen Aufenthalt. Auch die Web-Site des Hotels wird genannt. Ein Leser der Zeitschrift sieht im Beitrag zum Thema Organspenden eine Anzeige der dort genannten Krankenkasse. Die Werbung sei für den Leser nicht als solche erkennbar. Der Begriff „Advertorial“ reiche nicht aus, um dem Leser den Werbecharakter der Veröffentlichung zu verdeutlichen. Auf den Beschwerdeführer wirkt der Bericht über das Hotel, als sei er einem Werbekatalog entnommen. Einen journalistischen Anlass für die Vorstellung der Ferienanlage gebe es nicht. Es würde auch nicht auf Alternativen hingewiesen. Ein öffentliches Interesse, einen Anbieter so herauszustellen, sei nicht erkennbar. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass der Organspende-Beitrag mit dem Begriff „Advertorial“ gekennzeichnet worden sei. Dies sei der englische Begriff für redaktionell gestaltete Anzeigen, der auch von anderen Publikationen verwendet werde. Der Beitrag sei in seiner Gestaltung deutlich vom sonstigen redaktionellen Umfeld zu unterscheiden. Zur Kritik am Hotel-Bericht meint der Chefredakteur, dieser stamme von einer freien Mitarbeiterin, die die Ferien-Anlage auf eigene Kosten besucht habe. Es habe sich also nicht um eine der sonst üblichen Pressereisen gehandelt. Die im Bericht wiedergegebene positive Einschätzung werde durch diverse Auszeichnungen der Anlage untermauert. Die zum Bericht ergänzend gegebenen Informationen erfüllten den Anspruch der Zeitschrift als Nutzwertmagazin. Solche Angaben seien in Reise- oder Hotelbeschreibungen journalistischer Standard. Die Autorin des Beitrages bestätigt die Stellungnahme der Chefredaktion. Sie habe als zahlender Gast das Haus beschrieben und ausschließlich persönliche Eindrücke wiedergegeben. (2010)