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Zitat nicht korrekt wiedergegeben

Das Wörtchen „den“ rückt Israel in die Nähe des Rassismus

Eine Sonntagszeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Das Judentum – erfreulich frisch“. Der Autor äußert darin seine Meinung zum Verhalten eines Teils der jüdischen Bevölkerung der israelischen Stadt Safed gegenüber arabischen Einwohnern. Dabei nimmt er Bezug auf einen Artikel der Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins und teilt mit, dass darin die folgende Passage steht: „Auf den Parkbänken in der Stadt Safed steht: ´Sitzen für Hunde, Schweine und Araber verboten´“. Ein Leser der Zeitung kritisiert eine falsche Wiedergabe dieses Zitats. Der korrekte Wortlaut sei wie folgt: „Auf Bänken in Safed steht mit Edding geschmiert: ´Sitzen für Hunde, Schweine und Araber verboten´“. Diese Zitatveränderung sei eine gezielte Verfälschung mit dem Ziel, Juden zu diffamieren. Das falsche Zitat suggeriere durch die Auslassung von „mit Edding geschmiert“ und der Formulierung „auf den Parkbänken“ einen allgemeinen und amtlichen Charakter des Geschriebenen. Der verantwortliche Redakteur schickt eine Stellungnahme des Autors des Artikels. Dieser habe nach dem Erscheinen des Artikels mehrere persönliche Kontakte mit dem Beschwerdeführer gehabt. Der habe sehr emotional schwere Vorwürfe erhoben und sich dann beim Autor dafür entschuldigt. Dieser sei davon ausgegangen, dass die Angelegenheit damit erledigt war. Der Autor selbst sagt zu seinem Artikel, dass er die Autorin des Magazin-Beitrags korrekt zitiert habe. Der Beschwerdeführer habe jedoch Recht, wenn er meine, der umstrittene Satz könne so ausgelegt werden, dass der Staat Israel Rassismus fördere. Das von ihm verwandte Zitat sei so wie veröffentlicht im Magazin-Beitrag gestanden. Die Version, die der Beschwerdeführer später gefunden habe, deute darauf hin, dass die Autorin selbst oder auch die Online-Redaktion den Text geändert habe, vermutlich, um dem vom Beschwerdeführer ge-nannten Eindruck entgegenzuwirken. (2010)