In den USA darf der Name abgedruckt werden
Student zunächst im Verdacht, eine Kommilitonin vergewaltigt zu haben
„Studentinnen machen gegen Vergewaltigungen an US-Universitäten mobil“ titelt eine Regionalzeitung. Sie berichtet über eine Studentin, die ständig eine Matratze mit sich führt und so gegen ihre Vergewaltigung protestiert. Der Autor des Beitrages berichtet, dass ein Kommilitone sie missbraucht habe. Die Universität habe den Fall zunächst sechs Monate lang nicht untersucht, die Studentin anschließend mit Befragungen gedemütigt und schließlich den im Text mit dem Vornamen genannten Studenten von den Vorwürfen entlastet. Im Text werden Vergewaltigungen an US-Universitäten als großes Problem bezeichnet. Der Verdächtige in diesem Fall soll dem Bericht zufolge verdächtigt werden, zwei weitere Studentinnen vergewaltigt zu haben Ein Leser der Zeitung bemängelt, dass der Student im Text mehrfach als Vergewaltiger und Peiniger bezeichnet werde. Einschränkende Begriffe wie „mutmaßlich“ oder „angeblich“ fehlten. Die Schuld des jungen Mannes sei jedoch nicht belegt. Vielmehr sei er sogar als Ergebnis einer Uni-Untersuchung entlastet worden. Durch die Nennung seines Vornamens sei der Student identifizierbar. Er werde vorverurteilt und durch die Vorwürfe sowie die Behauptung, er werde der Vergewaltigung von zwei weiteren Studentinnen bezichtigt, in seiner Ehre verletzt. Insgesamt sieht der Beschwerdeführer mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung, die das Regionalblatt mit ihrem Mantelteil beliefert, hält die erforderliche Anonymisierung durch die Nennung nur des Vornamens des verdächtigen Studenten für ausreichend. Amerikanische Medien hätten sogar den vollen Namen veröffentlicht, was nach dortiger Rechtslage zulässig sei. Nur dadurch sei der mutmaßliche Täter auch in Deutschland identifizierbar geworden. Schon eine Google-Suche mit dem Namen der Universität und der Erwähnung des Begriffs „Vergewaltigung“ führe auf die amerikanischen Seiten mit der vollständigen Namensangabe. Die Redaktion nehme den Fall sehr ernst, könne aber nicht erkennen, warum in Deutschland in die Rechtssphäre des Studenten eingegriffen worden sein soll, wenn in Amerika sein Name veröffentlicht werden dürfe.