Die Wohnung steht fast immer leer
Neuer Stadtbaurat hält sich nicht an getroffene Vereinbarungen
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Des Stadtbaurats neue Fassade“ über einen leitenden Mitarbeiter der Stadt am Verlags-ort. Dieser habe bei seiner Bewerbung versprochen, an seinen neuen Dienstort um-zuziehen. Dies sei eine Bedingung für die Vergabe der Position gewesen. Der Mann habe sich jedoch an dieses Versprechen nicht gehalten und eine Wohnung gemietet, die nur als Scheinwohnsitz diene. Der Autor des Beitrages berichtet, der Stadtbaurat habe Mitmietern gegenüber erklärt, dass er das Treppenhaus nicht putzen könne, weil er nie da sein werde. Den Briefkasten könne man aus demselben Grund zukleben. Der Redakteur zieht daraus den Schluss, dass der Stadtrat bei seiner Bewerbung falsche Tatsachen vorgespiegelt habe. Er unterstellt ihm auch schlechte Kommunikationsfähigkeiten. Diese benötige man jedoch in der Funktion eines Stadtbaurates. Der Journalist kommt zu dem Schluss, dass der Stadtrat sein Amt nicht gut ausfüllen werde. Dem Artikel beigefügt ist ein Foto des Hauses in der Innenstadt, in dem der Stadtbaurat angeblich wohnt. Dieser beschwert sich beim Presserat. Die Zeitung habe falsch berichtet, dass ein Arbeitsvertrag mit der Stadt vorliege. Stattdessen handele es sich um eine Ernennungsurkunde. Die Stellenausschreibung habe keine Aussage zum künftigen Wohnsitz beinhaltet. Die Wohnungsfrage sei mit der Übernahme der Wohnung am neuen Dienstort gelöst worden. Dabei handele es sich nicht um eine Scheinwohnung. Der Mann bestreitet, die vom Redakteur geschilderten Äußerungen Mitmietern gegenüber getan zu haben. Der Redakteur stütze seinen Bericht ausschließlich auf Vermutungen und Falschaussagen. Im Übrigen sei ein Verfahren gegen Unbekannt wegen anonymen Mobbings in Gang gesetzt worden. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, der Stadtbaurat habe öffentlich die Absicht bekundet, nach dem Abitur seines Sohnes seinen Wohnsitz an den neuen Dienstort zu verlegen. Dann habe er sich jedoch eine Wohnung am Dienstort genommen und zugleich erklärt, mit seiner Familie weiterhin am alten Wohnort leben zu wollen. Hauptthema des Artikels sei es gewesen, die Unterschiede zwischen beiden Aussagen und Positionen zu beleuchten und zu bewerten. Die in dem klar gekennzeichneten Meinungsartikel verwendeten Informationen der Mitmieter stammten aus einer glaubwürdigen Quelle. Der Vorwurf, es handele sich hier um Vermutungen, treffe nicht zu. Alle Fakten seien nachrecherchiert worden. Der Chefredakteur erklärt weiter, die Behauptungen zu „Vermutungen und Falschaussagen“ könnten nicht zutreffen. Der Stadtbaurat begründe seine Auffassung auch damit, dass er nicht angehört worden sei. Vielmehr habe ihn die Redaktion per E-Mail angeschrieben, ohne eine Antwort zu bekommen. Die Redaktion habe jedoch keine Antwort erwartet, da das Thema schon vorher in diversen persönlichen Gesprächen behandelt worden sei. Dabei habe der Baurat seine Haltung zum Thema Umzug deutlich gemacht. Diese Haltung sei im Text wiedergegeben worden. (2010)