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Wie stark war der Erzbischof eingebunden?

Die Bewerbung eines pädophilen Priesters um eine Pfarrerstelle

Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins berichtet unter der Überschrift „Neue Dokumente belasten den Papst“ über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Es geht um den Fall eines pädophilen Kaplans in Bayern. Nachdem dieser mehrere Jungen sexuell missbraucht habe, sei er vor etwa 30 Jahren nach München versetzt worden. Das Münchner Erzbistum – damals unter der Leitung des späteren Papstes Benedikt XVI. – habe die Aufnahme genehmigt. Der damalige Erzbischof sei – wie neue Dokumente belegten – offenbar stärker mit dem Einsatz des pädophilen Geistlichen befasst gewesen als bisher bekannt. Die Redaktion berichtet, dass der Seelsorger sich mit einer Bewerbung direkt an den Kirchenführer gewandt habe, um zum Pfarrer befördert zu werden. Das Erzbistum teilt mit, der Erzbischof habe von dem Vorgang nichts gewusst. Ein Nutzer des Internet-Auftritts sieht den Pressekodex verletzt. Im Bericht des Magazins werde das Ergebnis einer Recherche als Tatsache präsentiert und der damalige Erzbischof belastet. Die Recherche-Ergebnisse untermauerten die Behauptungen jedoch nicht. Das Erzbistum München habe ausdrücklich erklärt, das Schreiben nicht zu kennen. Es gebe auch keinen Beleg dafür, dass das Schreiben an die Diözese gelangt sei oder der Erzbischof es gesehen habe. Die Rechtsabteilung des Magazins weist die Vorwürfe zurück. Die Bewertung der Redaktion, dass es neue Dokumente gebe, die den Papst belasteten, und dass er sich offensichtlich stärker mit dem Einsatz des pädophilen Seelsorgers befasst habe, als bisher angenommen, stützen sich auf mehrere Erkenntnisse. Der Redaktion lägen wesentliche Teile der Bewerbung des Kaplans in Kopie bzw. Abschrift vor. Im Beitrag werde teilweise wörtlich aus den Anlagen des Schreibens zitiert. Die Rechtsabteilung erklärt weiter, zumindest ein enger Mitarbeiter Ratzingers, der Personalchef des Erzbistums, sei von seinem Kollegen aus dem Heimatbistum des pädophilen Kaplans darauf hingewiesen worden, dass bei dem versetzten Geistlichen „eine Gefährdung vorliegt, die uns veranlasst, ihn sofort aus der Gemeinde herauszunehmen“. Zudem habe aus dieser Gemeinde eine Anzeige vorgelegen. Ein entsprechendes Schreiben habe dem unter Beteiligung und Vorsitz des Erzbischofs gefassten Beschluss zur Aufnahme des Kaplans in München als Entscheidungsgrundlage vorgelegen. Dies sei ein weiteres, damals neu bekannt gewordenes Dokument, das den damaligen Erzbischof belaste. (2010)