Zu viele Details über Verdächtigen genannt
Zwei Brüder sollen Polizisten ermordet und Polizistin verletzt haben
Eine Regionalzeitung berichtet über die Festnahme von zwei Brüdern, denen der Mord an einem Polizisten angelastet wird. Außerdem sollen sie eine Polizistin verletzt haben. Der Autor nennt von einem der beiden zahlreiche Details und befasst sich eingehend mit seiner kriminellen Vorgeschichte. Er habe 1975 schon einmal einen Polizeibeamten erschossen und sei dafür zu zweimal lebenslang plus acht Jahren Haft verurteilt worden. Nach 18 Jahren sei er aus der JVA entlassen worden. Sein Bruder sei Platzwart bei einem namentlich genannten Tennisclub gewesen. Offensichtlich sei er ein Mensch mit zwei Gesichtern, denn die Tennisspieler schilderten ihn ebenso wie seine Nachbarn als freundlich, nett und höflich. Ein Leser der Zeitung sieht die Persönlichkeitsrechte des Mannes verletzt. Indem die Redaktion den Namen des Tennisclubs nenne, für den der nunmehr des Polizistenmordes Verdächtige gearbeitet habe, sei er identifizierbar. Bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung sei er weder geständig noch verurteilt gewesen. Die Rechtsabteilung der Zeitung spricht von einer Verdachtsberichterstattung. Die Brüder stünden unter dringendem Tatverdacht, die Straftaten begangen zu haben. Beamte eines Sondereinsatzkommandos hätten die beiden festgenommen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung sei bereits ein Haftbefehl beantragt worden. Aus Sicht der Zeitung hätten daher genügend Anhaltspunkte vorgelegen, die den Verdacht begründeten, dass die beiden Männer den Polizistenmord begangen hätten. Sie säßen in Untersuchungshaft. Der Autor des kritisierten Artikels betone hinreichend deutlich, dass die beiden Männer Tatverdächtige seien, deren Schuld noch nicht abschließend erwiesen sei. Außerdem seien ihre Namen nur in verkürzter Form angegeben worden. Das Detail, dass einer der beiden für einen bestimmten Tennisclub gearbeitet habe, führe nicht zu einer Persönlichkeitsverletzung. Im Übrigen sei der Fall von großem regionalem und auch bundesweitem Interesse gewesen. Er habe die Medien über lange Zeit hinweg beschäftigt. Somit seien die tatverdächtigen Brüder als relative Personen der Zeitgeschichte anzusehen. Die Rechtsabteilung der Zeitung schließt ihre Stellungnahme mit dem Hinweis ab, dass kurze Zeit nach der Veröffentlichung des Artikels Polizei und Staatsanwaltschaft mit dem vollem Namen und Fotos der Brüder an die Öffentlichkeit gegangen seien, um weitere Zeugen zu finden.