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Überschrift nicht durch Fakten im Text gedeckt

Zeitung: „Putins langer Arm reicht bis in die Gremien der ARD“

„Putins langer Arm reicht bis in die Gremien der ARD“ titelt die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung. Dem Autor zufolge kritisiere der ARD-Programmbeirat „antirussische Tendenzen“ im Programm. Der Beirat habe die „zahlreichen Zuschauer/innen“, die angeblich gegen die ARD-Berichterstattung Sturm gelaufen seien, nicht differenziert benennen können. Dabei – so die Zeitung – habe mittlerweile jeder deutsche Sender seine Erfahrungen mit ganz offensichtlich koordinierten Protestwellen gegen die Ukraine-Berichterstattung. Die Zeitung vermutet im Programmbeirat erstaunliche Einfalt. Das Verfahren in dem Gremium erinnere an stalinistische Geheimprozesse. Protokolle seien nicht-öffentlich; die „Programmrichter“ schwiegen. Mehrere Beschwerdeführer aus dem Leserkreis der Zeitung kritisieren den Beitrag. Einer von ihnen moniert diese Passagen: „Putins langer Arm reicht bis in die Gremien der ARD“, „…wie die verdeckte kriegerische Intervention Russlands in der Ost-Ukraine beschönigend genannt wird…“, „Bis dahin haben Putins Propagandakolonnen und ihre Hilfstruppen von links bis rechts hierzulande Beutemunition erster Klasse für ihre PR-Schlachten…“. Diesen Satz empfindet der Beschwerdeführer als Beleidigung vieler Menschen, die das nicht demokratisch legitimierte Putschregime mit Faschisten als das benennen, was es sei und somit Tatsachen benennen, die von vielen Mainstream-Medien verschwiegen würden. Auch dieser Satz stößt dem Beschwerdeführer auf: „Da fühlt man sich doch - ganz passend zu Putins Restalinisierungspolitik – an sowjetische Geheimprozesse einer nur scheinbar überwundenen Epoche erinnert…“ Ein anderer Beschwerdeführer kritisiert, dass der Autor nach einer mehr als reißerischen Überschrift den Beweis für die zunächst aufgestellte Behauptung schuldig bleibt. Es folgten Verschwörungstheorien. Dies sei umso bemerkenswerter, als die ARD mittlerweile selbst und live einen Fehler in ihrer Berichterstattung korrigiert habe. Der Vergleich mit Stalins Geheimprozessen beleidige im Übrigen massiv dessen Opfer, die damals alles – bis hin zu ihrem Leben –verloren hätten. Der stellvertretende Chefredakteur teilt mit, die von den Autoren wiedergegebene Rechtsauffassung werde von der UN-Generalversammlung, der Bundesregierung, dem Europarat, der Europäischen Union, der Nato, der US-Regierung, der Regierung von Großbritannien und weiteren Regierungen bzw. Institutionen geteilt. Das von einem der Beschwerdeführer angeführte Argument, auf der Krim habe eine den Anforderungen des Völkerrechts entsprechende Volksabstimmung über den Beitritt zu Russland stattgefunden, werde von der herrschenden juristischen wie politischen Mehrheitsmeinung nicht geteilt. Der stellvertretende Chefredakteur hält den Vorwurf, die Überschrift („Putins langer Arm….“) sei nicht durch Fakten gedeckt, für absurd. Es handele sich um einen sehr verständlichen und mit nachweisbaren Fakten argumentierenden Meinungsbeitrag. Der These des Autors könne man sich anschließen oder aber – so wie der Beschwerdeführer – zu einer anderen Auffassung gelangen.