Redaktion hat schnell eingegriffen
Unfall-Foto hatte Identifizierung zunächst nicht ausgeschlossen
Ein schwerer Verkehrsunfall ist Thema in einer Regionalzeitung. Mit dem Artikel wird ein Foto vom Einsatz der Rettungskräfte veröffentlicht. Darauf ist der Unfallwagen mit amtlichem Kennzeichen zu sehen. Ein Leser sieht durch die Veröffentlichung Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte) verletzt. Das Kfz-Kennzeichnen mache das Unfallopfer identifizierbar. Außerdem sei auf dem Bild ein Verletzter erkennbar. Für die Zeitung antwortet der Chef vom Dienst. Die Beschwerde hält er für unbegründet, weil die verletzte Person auf der Trage nicht identifizierbar sei. Das Kennzeichen des Unfallwagens sei eine Stunde lang erkennbar gewesen. Die Redaktion habe den Fehler entdeckt und sofort behoben. Mit der Stellungnahme übermittelt der Chef vom Dienst den Link auf die aktualisierte Fotostrecke zu dem Unfall-Bericht. Darauf ist weder die verletzte Person noch das Kfz-Kennzeichen identifizierbar zu erkennen.