Beschimpfung nach Leserbrief-Veröffentlichung
Redaktion gibt personenbezogene Daten an Dritten weiter
Eine Lokalzeitung berichtet über die Schließung des einzigen Lebensmittelgeschäftes am Ort. Dazu schreibt eine Frau einen Leserbrief, in dem sie die Schließung bedauert. Sie behauptet auch, dass eine Mieterhöhung durch den Besitzer des betreffenden Gebäudes das Geschäft veranlasst habe, das Mietverhältnis zu kündigen und den Ort zu verlassen. Kurz darauf lässt die Zeitung den Vermieter in einem Leserbrief zu Wort kommen. Er teilt mit, dass die Ursache für die Kündigung keine Mieterhöhung gewesen sei. Die Leserbriefschreiberin hätte sich besser bei ihm über die wahren Gründe erkundigt, bevor sie Unwahrheiten in Umlauf brachte. Er bekommt von der Redaktion die Telefonnummer der Frau und ruft diese an und beschimpft sie. Die Leserin beschwert sich beim Presserat und kritisiert, dass die Redaktion ihre Telefonnummer an den Vermieter weitergegeben habe. Die Beschwerdeführerin ist auch der Meinung, dass der Leserbrief des Vermieters nicht