Leserbriefschreiber gibt es gar nicht
Redaktion will derart „peinliche Angelegenheiten“ künftig verhindern
Innerhalb einer Woche veröffentlicht eine Regionalzeitung zwei Leserbriefe, einen zur Migrationsdebatte und einen zum Thema Islam. In beiden setzen sich die Autoren sehr hart mit den jeweiligen Themen auseinander. Ein Brief ist mit „Florian Hartthaler“ gezeichnet, der andere mit „Konrad Burger“. Die angeblichen Herkunftsorte der Einsender sind jeweils mit einer Postleitzahl versehen. Ein Leser sieht bei beiden Veröffentlichungen falsche Absenderangaben. Schon ein Blick ins Postleitzahlenbuch reiche aus festzustellen, dass die Absenderangaben falsch seien. Beide angegebene Adressen habe er – der Beschwerdeführer – durch Testsendungen überprüft. Beide seien als unzustellbar zurückgekommen. Offensichtlich habe es die Zeitung hinsichtlich der Korrektheit der Absenderangaben an jeglicher Sorgfalt fehlen lassen. Auch inhaltlich kritisiert der Beschwerdeführer die Veröffentlichungen. Er hält sie pauschal für diskriminierend. Die Redaktion spricht von einer peinlichen Angelegenheit. Sie sei dem Beschwerdeführer für die Hinweise dankbar, dass die Redaktion offensichtlich einem oder zwei Betrügern aufgesessen sei. Folge sei gewesen, dass die Redaktion Maßnahmen zur Authentifizierung der Autorenschaft von Leserbriefschreibern ergriffen habe, die künftige Vorfälle dieser Art hoffentlich ausschlössen. Die islam-kritischen Äußerungen in einem der Briefe halte die Redaktion vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geführten Diskussion für vertretbar. Zahlreiche Briefe mit wesentlich schärferen Diskussionsbeiträgen habe die Redaktion nicht veröffentlicht. (2010)