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„Der gesprungene Kick ist echt sexy“

Beschwerde: Jugendliche mit widerlegten Rollenbildern konfrontiert

Ein Boulevardblatt veröffentlicht gedruckt und online einen Artikel unter der Überschrift „Von der harten Hete zum schwulen Soapie“. Dabei geht es um einen jungen Schauspieler, der in einer TV-Soap einen schwulen Schüler spielt. Eine Mitarbeiterin berichtet von ihrem Treffen mit dem Darsteller. Am Ende des Beitrages heißt es: „Dass der schwule Soapie im echten Leben eine wirklich harte Hete ist, beweist er uns auch gleich am Set: Eric ist nämlich total sportlich, fährt Skateboard, geht ins Fitness-Studio und macht Kickboxen – der gesprungene Kick gegen den Boxsack ist schon echt sexy. Gut für mich, dass er im echten Leben auf Mädels steht…“. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Auf einer speziell auf Jugendliche und junge Erwachsene zugeschnittenen Seite würden negative Vorurteile bestätigt, üble Klischees bedient und soziale Zuschreibungen und Abgrenzungen vorgenommen. Diese dienten dazu, von einer sexuellen Minderheit – männliche Homosexuelle – ein Bild zu zeichnen, das die Angehörigen dieser Gruppe als weich, unsportlich, feminin und generell unmännlich und unattraktiv darstelle. Dem werde das Bild der sogenannten „harten Hete“ als sportlich-attraktives, männliches Ideal vorgeführt. Der Umstand, dass Jugendliche und junge Erwachsene mit längst widerlegten Rollenbildern konfrontiert würden, mache die Wirkung eines solchen Artikels noch fataler. Der Beschwerdeführer bezeichnet den Beitrag als Lehrstück für subtilen Sexismus und Homophobie in den Medien. Die Rechtsabteilung des Verlages beantwortet die Beschwerde mit einer Stellungnahme des früheren Chefredakteurs der Zeitung. Danach bedauert die Zeitung die kritisierte Berichterstattung ausdrücklich. Interne Kontrollmechanismen hätten in diesem Fall leider versagt. Die Jugendseiten würden in der Regel von jungen Menschen ohne journalistischen Hintergrund konzipiert, geschrieben und schließlich auch umgesetzt. Damit sie authentisch blieben, sollten die Redakteure möglichst wenig eingreifen. Die Schlussabnahme obliege natürlich der Redaktion. Diese sonst selbstverständliche Regel habe diesmal nicht gegriffen. Die missglückte Berichterstattung sei mit den beteiligten Redakteuren und den Mitarbeitern aus der Jugendgruppe eingehend besprochen worden und sei auch ein beherrschendes Thema in der Gesamtkonferenz gewesen. Damit solle - so die Rechtsabteilung abschließend – verhindert werden, dass sich derartige Pannen wiederholen.