Ein Hotel, in dem man die Sterne schmecken kann
Zertifiziertes Haus mit überschwänglichen Formulierungen vorgestellt
Eine Regionalzeitung berichtet über ein Hotel, das erneut vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA mit drei Sternen zertifiziert worden ist. In der Überschrift wird mitgeteilt, dass man in dem Haus „die Sterne schmecken kann“. Im Bericht wird das Hotel mit sehr positiven Formulierungen ausführlich vorgestellt. PR-Fotos der angebotenen Gerichte ergänzen den Textbeitrag. Ein Leser der Zeitung sieht einen Fall von Schleichwerbung. Die Vergabe einer Hotelzertifizierung rechtfertige nicht diese Art der Berichterstattung. Der Beschwerdeführer kritisiert außerdem die Verwendung von PR-Fotos. Der Chefredakteur der Zeitung sieht die Berichterstattung durch ein begründetes öffentliches Interesse nach Richtlinie 7.2 des Pressekodex gerechtfertigt. Der Tourismus sei in der wirtschaftlich problematischen Region der Haupterwerbszweig und eine der wichtigsten Einnahmequellen. Das zertifizierte und von der Redaktion beschriebene Hotel sei das größte in der Region. Der DEHOGA habe das Ergebnis erheblicher Investitionen als „außergewöhnlich“ gewürdigt. Der Chefredakteur räumt ein, dass man im Hinblick auf die Anzahl der zum Beitrag gestellten Fotos geteilter Meinung sein kann. Im Fotovermerk weise die Redaktion auf das Hotel als Quelle der Bilder hin. So könne der Leser erkennen, dass es sich um PR-Fotos handele. (2010)