Falsch und diskriminierend berichtet
Magazin: „Blonde Mädchen bei Roma-Familien in ganz Europa“
Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Blonde Mädchen tauchen bei Roma-Familien in ganz Europa auf“ Die Redaktion berichtet über ein Roma-Mädchen in Irland, das den Eltern weggenommen worden sei. Textpassage: „Auch in Irland hat die Polizei ein blondes Mädchen gefunden, das wohl von einer Roma-Familie entführt wurde. Die vermeintlichen Eltern hatten gefälschte Papiere vorgelegt.“ Der Fall wird in einen Zusammenhang gestellt mit dem Schicksal der kleinen Maria, einem Kind, das in einem griechischen Roma-Camp gefunden wurde. Ein DNA-Test hatte bestätigt, dass es nicht bei den leiblichen Eltern lebte. Ein Nutzer der Online-Ausgabe wirft der Redaktion vor, dass der in den Raum gestellte Verdacht ungerechtfertigt geäußert worden sei. Der kritisierte Beitrag sei nicht sorgfältig recherchiert und überdies diskriminierend. Das Magazin habe damit das rassistische Vorurteil „Zigeuner klauen Kinder“ transportiert. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dem Fall in Irland eine Entführung zugrunde gelegen habe. Der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins bittet den Presserat, die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen. Andernfalls könnte die aktuelle Berichterstattung in erheblichem Maße gehemmt werden. Die Redaktion habe von einem Verdacht der irischen Behörden berichtet. Das Thema hätten alle großen Nachrichtenagenturen aufgegriffen. Zur Zeit der Veröffentlichung hätten keine Erkenntnisse vorgelegen, die gegen den Verdacht der Kindesentführung gesprochen hätten. Die bisherige Verdachtslage habe die Redaktion zutreffend geschildert. Recherchefehler seien ihr nicht vorzuwerfen. Unbegründet sei auch der Vorwurf der Diskriminierung. Zweifellos gebe es an der Nachricht, dass der Vorwurf der Entführung gerade gegenüber einer Roma-Familie erhoben worden sei, ein berechtigtes Informationsinteresse. Der Vorgang sei ohne diesen Hintergrund überhaupt nicht zu verstehen, weil dann das verbindende Element zwischen den Fällen in Griechenland und Irland, um die es im Artikel gehe, nicht mitgeteilt werden könne. Der Chefredakteur berichtet, dass die Redaktion über die spätere Widerlegung des Verdachts berichtet habe. Sie habe die Frage gestellt, ob hier „ein Fall von vorschneller Diskriminierung“ vorgelegen habe. Die Berichterstattung sei im Online-Angebot der Zeitschrift nicht mehr enthalten.