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Gerüchte um Krankheit des Limburger Bischofs

Zeitung wahrt nicht die im Pressekodex geforderte besondere Sorgfalt

Der Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst ist Thema in der Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung. Unter der Zwischenzeile „Asperger-Syndrom als möglicher Ausweg“ heißt es: „In Rom wird sogar gemunkelt, Tebartz-van Elst sei krank; angeblich hat dessen Bruder Vertrauten gesagt, Franz-Peter leide unter dem Asperger-Syndrom, einer Form von Autismus. Der Hinweis auf die Krankheit gilt manchen als möglicher Ausweg aus der Krise. Der Papst könnte Tebartz-van Elst für einige Zeit mit Blick auf seine angeschlagene Gesundheit zurückziehen und einen Administrator ´sede plena´ nach Limburg schicken, um den Bischof zu ersetzen, ohne ihm seinen Bischofssitz zu nehmen.“ Ein Leser der Zeitung ist der Ansicht, die Berichterstattung verstoße gegen mehrere Ziffern des Pressekodex. Die Zeitung streue, dass Bischof Tebartz-van Elst an Asperger erkrankt sei. Diese unbegründete und offensichtlich nicht recherchierte Mutmaßung sei eine beabsichtigte Herabsetzung einer missliebigen Person. Dass dafür eine Krankheit als Mittel im Kampf gegen Personen eingesetzt werde, sei unanständig. Die Distanzierung im Artikel genüge nicht. Gerüchte, die man selbst in die Welt setze, könne man nicht entschuldigen, indem man sie als Gerüchte wieder einschränke. Die Geschäftsführung der Zeitung hält die Berichterstattung für zulässig. In dem angegriffenen Artikel werde zwar eine mögliche Erkrankung des Bischofs thematisiert, doch eher unter dem Gesichtspunkt, wie für Bischof, Bistum und Vatikan eine gesichtswahrende Lösung herbeigeführt werden könne. Insofern sei die konkrete Erkrankung als solche weniger von Relevanz als die Tatsache, dass eine – wie auch immer geartete - Krankheit die Möglichkeit biete, im Limburg einen neuen Bischof zu installieren, ohne den alten entfernen oder gar abberufen zu müssen. Die Zeitung habe die dem Bruder des Bischofs zugeschriebene Äußerung lediglich aufgegriffen, um mögliche Ausstiegsszenarien zu beschreiben. Die Geschäftsführung der Zeitung verkenne allerdings nicht, dass die Redaktion hätte deutlicher machen können, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung weder der Bischof, der Pressesprecher des Bistums noch der Bruder des Bischofs zu einer Stellungnahme erreichbar gewesen seien. Im Fall des Limburger Bischofs sei zu berücksichtigen, dass dieser ausdrücklich und trotz wiederholter Anfragen erklärt habe, mit der Zeitung nicht mehr zu sprechen. Gleiches gelte für die Pressestelle des Bistums. Die Redaktion habe den Artikel drei Tage nach dessen Erscheinen um eine Stellungnahme des Bruders des Bischofs ergänzt. Aus dem Internet wurde der beanstandete Artikel nach einigen Wochen entfernt.